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Pressemitteilung

Der Freie Berater: OLG Frankfurt gibt Berufungsklage der CIS Deutschland AG statt

(PM) Frankfurt am Main, 29.03.2011 - Am 24.03.2011 hat das OLG Frankfurt bezüglich der Berufungsklage der CIS Deutschland AG Urteil gesprochen. Demnach wird es der beklagten Stiftung Warentest / Finanztest bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, verboten, zu behaupten, beim Fonds Garantie Hebel Plan 09 betragen die Kosten für den Anleger 18% des Anlagegeldes in Höhe von 39 Mio. Euro, ohne den Bezugszeitraum für die Kosten zu nennen. Der Freie Berater kommentiert das aktuelle Urteil.

Das Gericht hat damit festgestellt, dass die Aussage der Stiftung Warentest / Finanztest, das besagte Produkt habe 18% Kosten, irreführend ist, da hierdurch Leser getäuscht werden. Immerhin würde die zusätzliche Nennung des Zeitraums, in dem diese 18% anfallen, nämlich 12 Jahre, einen ganz anderen Eindruck erwecken. Dann nämlich wäre der Leser imstande, die 18% durch die 12 Jahre zu dividieren und käme von selbst dahinter, dass das Produkt der CIS Deutschland AG mit nur 1,5% jährlich gerade nicht teuer sei.

Abzuwarten ist nach Meinung von Der Freie Berater nun, ob die Stiftung Warentest / Finanztest diese Niederlage auf sich beruhen lässt. Eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen. Selbstverständlich kann die Stiftung Warentest / Finanztest eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, doch das sowie die Frage, ob der BGH sich der Sache annimmt, muss abgewartet werden, so die Einschätzung von Der Freie Berater.

Die Stiftung Warentest / Finanztest hat den Garantie Hebel Plan der CIS Deutschland AG aufgrund vermeintlich hoher Kosten auf ihre Warnliste gesetzt. Wie sie daran jetzt noch festhalten will, wird zu beobachten sein. Dass es jedoch weniger um die Kosten gegangen sein kann, ergibt sich schon aus der Tatsache, dass Stiftung Warentest / Finanztest sehr wohl bewusst war, dass diese 18% in Wahrheit nur 1,5% jährlich sind und dass das besagte Fondsprodukt der CIS Deutschland AG damit günstiger als nahezu jedes andere von der Stiftung Warentest / Finanztest nicht auf eine Warnliste gesetzte Produkt ist. Zweite Begründung war das vorhandene Risiko, das allein wiederum auch kein Grund für das Eintragen in eine Warnliste ist. Denn risikoreiche Produkte gibt es rund 3000 im Land – die nicht automatisch auf die Warnliste gelangen. Für Der Freie Berater ist klar: Wenn man warnen muss, dann vor Anbietern, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen oder falsche Eindrücke beim Anleger erzeugen. Doch das ist einer CIS Deutschland AG sowie dem Vertrieb der Vermögensanlage sicherlich nicht vorzuwerfen. Denn wie kein anderer klärt dieser Anleger über vorhandene Risiken per Filmvorführungen auf.

Daraus ist nach Einschätzung von Der Freie Berater zu ersehen, dass Stiftung Warentest / Finanztest vielmehr einen Krieg gegen einen Widersacher führt, einen Krieg gegen den Herausgeber einer Finanzzeitschrift, Der Freie Berater, die immer wieder über die Irreführung und Manipulation der Verbraucher seitens Institute, Medien und Staat informiert und aufklärt. Der Herausgeber von Der Freie Berater ist zeitgleich ein Vertrieb, der als Lösung eine Unternehmensbeteiligung anbietet sowie auf breiter Front Kündigungen von konventionellen Geldanlagen vorantreibt.

Der Freie Berater wird an dieser Stelle weiter über aktuelle Nachrichten zur CIS Deutschland AG und die Auseinandersetzung mit Stiftung Warentest / Finanztest berichten.

www.derfreieberater-urteil-olg-frankfurt.de
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