(PM) Berlin, 13.06.2018 - Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 4 Prozent des Vorjahres-Umsatzes – Wohl kaum ein Unternehmen hat den 25. Mai entspannt auf sich zukommen lassen. Direkt nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) hat es tatsächlich erste Abmahnungen gegeben. Allerdings in nicht so großer Anzahl wie befürchtet.
Der Bedarf nach einer Firmenrechtsschutzversicherung, die vor den gefürchteten “Abmahnanwälten” schützt, ist dennoch groß. Die Bestandskunden im Gewerbebereich bei transparent-beraten erkundigen sich seit Jahresbeginn verstärkt nach einer Absicherungsmöglichkeit. Die Versicherer halten sich bislang allerdings zurück, womöglich auch deshalb, da kaum jemand abschätzen kann, welche Folgen die neue Verordnung mit sich bringt.
Nach einer Recherche von transparent-beraten.de hat bislang lediglich ein Versicherer eine ausgewiesene DSGVO-Rechtsschutzversicherung im Programm: die Roland mit der JurData. Alle anderen Versicherer beschränken sich bislang auf Tarif-Zusätze – oder lassen das Thema ganz außen vor.
JurData kann von allen Unternehmen und Gewerbetreibenden in Deutschland sowie von Vereinen und Vermietern abgeschlossen werden. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter zahlen aktuell 99 Euro pro Jahr.
Anwaltskosten werden bei der JurData derzeit nur übernommen, wenn der Fall auch tatsächlich vor Gericht landet. Wer sich außergerichtlich einigt, muss seinen Anwalt also selbst zahlen. Für weitere Informationen steht die
transparent-beraten.de Maklerservice UG Interessierten gerne zur Verfügung unter 030 – 120 82 82 8 (Mo – Fr: 9 – 18 Uhr) oder per E-Mail unter kontakt@transparent-beraten.de. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
www.transparent-beraten.de/2018/06/08/26406/dsgvo-rechtsschutzversicherung-auf-dem-markt/