VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
DELTOTON AG
Pressemitteilung

DELTOTON AG: „Transparente Beratung von Anlegern“

(PM) , 06.02.2009 - Die Kläger behaupteten, dass Anleger der DELTOTON AG bei Abschluss der Beteiligung falsch beraten worden seien und dass eine unzureichende Aufklärung der Risiken von Seiten der DELTOTON AG erfolgt sei – das Landgericht Saarbrücken verwirft in seinem Urteil vom 29. August 2008 (Az. 17 KFH 0 27/08) die Klage und bescheinigt der DELTOTON AG eine ausreichende Information der Anleger.

In seiner Urteilsbegründung stellt das Landgericht Saarbrücken dazu Folgendes fest: „Aus dem Zeichnungsschein lässt sich unschwer entnehmen, dass es sich bei der Beteiligung als atypischer stiller Gesellschafter um eine Unternehmungsbeteiligung handelt, die keine so genannte mündelsichere Kapitalanlage darstellt“ – so verweist die DELTOTON AG auf Seite 2 des Zeichnungsscheins unter dem hervorgehobenen Stichwort „Wichtiger Hinweis“ auf genau diesen Sachverhalt.

Wie die DELTOTON AG betont, verweist das Saarbrücker Gericht in der weiteren Begründung darauf, dass sich der Kläger nicht auf eine Unkenntnis der Risiken berufen kann, weil er davon ohne weiteres Kenntnis hätte nehmen können.

Die Auffassung der DELTOTON AG bestätigt ein zweites Urteil, gesprochen vom Landgericht München, Az. 29 O 18924/07 vom 26. August 2008. So stellt das Gericht in seiner Entscheidung fest, dass keine Falschberatung durch die DELTOTON AG vorliegt und dass darüber hinaus auch die Risiken und die Art des Unternehmens ausführlich im Prospekt der DELTOTON AG beschrieben werden. Der Gesellschafter hätte sich nach Meinung des Landgerichts München also gut und ausreichend informieren können.

Die DELTOTON AG weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um einzelne Entscheidungen bestimmter Gerichte handelt, sondern um einen allgemeinen Trend in der Rechtsprechung: Allein im Jahr 2008 gab es zwölf Urteile, in denen Rechtsanwälte und Anleger mit ihren Klagen unterlagen und die DELTOTON AG das Verfahren gewann.

Neben den genannten Urteilen aus Saarbrücken und München ist die DELTOTON AG aus folgenden Verfahren als Sieger hervorgegangen:

04.01.2008 LG Duisburg
14.02.2008 LG Ravensburg
26.03.2008 LG Braunschweig
08.04.2008 LG Wuppertal
17.04.2008 LG Gießen
25.04.2008 LG Braunschweig
03.06.2008 LG Köln
16.06.2008 AG München
01.07.2008 LG Würzburg
28.07.2008 LG Ravensburg

Die Urteile bestätigen der DELTOTON AG, dass die Beratung der Anleger regelmäßig korrekt erfolgte und nicht, wie von den Klägern behauptet, mögliche Risiken verschwiegen wurden.

Als unabhängiger Finanzdienstleister verwaltet die DELTOTON AG ausschließlich ihre eigenen Mittel und setzt bei ihren Investments auf einen konservativen Anlagestil mit unterschiedlichen Anlagestrategien. So verfolgt die DELTOTON AG das Ziel, mit verschiedenen Anlagestrategien das Risiko von Investitionen am Kapitalmarkt zu minimieren. Dazu nutzt die DELTOTON AG erfahrene Vermögensverwalter, die auf unterschiedliche Investmentstrategien, zum Beispiel auch im Markt für alternative Anlagen, spezialisiert sind.

Mit dem Begriff „alternative Anlagen“ bezeichnen Experten Alternativen zu klassischen Investmentformen wie Aktien oder Renten. Diese Anlageformen können sich aus einer breiten Palette verschiedener Anlageinstrumente bedienen und setzen auch auf nicht börsennotierte Wertpapiere, was in Zeiten unsicherer Finanzmärkte und schwankender Börsen von Vorteil sein kann – alternative Anlagen können sich deshalb weitgehend unabhängig von traditionellen Kapitalanlagen entwickeln.

Über die DELTOTON AG

Die Wertschöpfungsbereiche der DELTOTON bestehen aus unterschiedlichen Anlagebereichen: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) und Wertpapieranlagen. Die DELTOTON AG legt ihre Mittel flexibel an den Kapitalmärkten der Welt an.

Dies geschieht bei der DELTOTON AG unter anderem mit Hilfe ausgesuchter Vermögensverwalter und einem ausgefeilten Controlling-System. Durch diesen Sicherheitsmechanismus ist die DELTOTON AG jederzeit in der Lage, die Positionen der einzelnen Vermögensverwalter nachzuvollziehen und wenn nötig einzugreifen.

Kontakt:
DELTOTON AG
Silvia Schäfer
Friedenstraße 5
97072 Würzburg
Tel 0931/ 79 79 20
info@DELTOTON.de
www.deltoton.de

www.deltoton-aktuelle-rechtsprechung.de
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
DELTOTON AG
Friedenstraße 5
97072 Würzburg
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG