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DEGI Offene Immobilienfonds – Aussicht auf Schadensersatz

Anlegern offener Immobilienfonds, die ihre Fondsanteile nicht gegen Geld tauschen können, erhalten derzeit merkwürdige Umtauschangebote per Post.
(PM) Essen, 17.03.2011 - Im ersten Moment erscheinen die Angebote lukrativ, zumal alternativ nur die Börse eine Möglichkeit darstellt, die Anteile schnell zu Geld zu machen. Aktuell (16.03.11 / 14.20 h) werden dort für DEGI Europa-Anteile 26,75 Euro, und für DEGI Internationale-Anteile 26,30 Euro geboten.

Das Gesetz verlangt die Weiterberechnung der Anteilspreise auch eingefrorener Immobilienfonds. Die Berechnungen von Fondsmanager Aberdeen lauten für den DEGI Europa 38,25 Euro, und für den DEGI International 45,39 Euro pro Anteil.

Es gilt jedoch zu beachten, dass der DEGI Europa Fond am 19. September 2013 geschlossen wird. Für den DEGI International Fond ist die Rücknahme der Fondanteile bis zum 16. November 2011 ausgesetzt worden. Somit können Anteilseigner ihre Fondsanteile nur an der Börse verkaufen.

Anleger der DEGI International, DEGI Europa Immobilienfonds sind entsprechend verunsichert. Nicht wenige Anteile der Fonds wurden über Allianz-Agenturen bzw. über die Dresdner Bank AG Anlegern als sichere Geldanlage beratend empfohlen.

Nun stellt sich die Frage, wer für den angerichteten Schaden aufkommt. Die Commerzbank AG, da sie Anfang 2009 die Dresdner Bank AG übernahm? Oder die Allianz Bank (Oldenburgische Landesbank AG)? Oder ist doch der Allianz Vertreter in Regress zu nehmen? Diese Fragen kann nur ein Fachmann anhand des Einzelfalls klären.

Es ist allerdings Eines sicher: Mit einem dieser Beteiligten ist ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen. Dazu sind mündliche Vereinbarungen mit dem Anleger und eine realisierte Beratung ausreichend. Gleichzeitig kann einem Anleger aus diesem Vertrag heraus auch Schadensersatz zustehen, z. B. wenn er nicht auf die Risiken der Anlage hingewiesen wurde.

Anleger des DEGI International und DEGI Europa Fonds hätten auf die Möglichkeit der Schließung, und der Risiken des Totalverlustes sowie weitere Risiken ausdrücklich hingewiesen werden müssen. Zudem sind die Banken verpflichtet über erhaltene Kick-Backs (Rückvergütungen, Provisionen) ungefragt Auskunft zu erteilen.

Ist dies nicht geschehen, können möglicherweise Schadensersatzansprüche mit einer Klage geltend gemacht werden. Verbraucherdienst e.V. und angeschlossene Anwaltskanzleien prüfen Möglichkeiten für eine Klage. Info 0201-176790
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