(PM) , 08.01.2007 - (DCRS/IH) Folgende Hochzeitsgeschichte hat sich in Steyr, Österreich, vor kurzem ereignet, obwohl man es eigentlich gar nicht glauben will:
Ein heiratswilliges Paar hatte das Aufgebot bestellt, eine glanzvolle Hochzeitsparty organisiert, Freunde und Verwandte zum großen Augenblick geladen.
Als nun alle am „Schönsten Tag im Leben“ im Standesamt versammelt sind, hält die Braut noch eine besondere Überraschung für Bräutigam und Gäste bereit.
Die Standesbeamtin hält eine kurze Ansprache und stellt alsbald die berühmte Frage. Der Bräutigam antwortete erwartungsgemäß mit „Ja“, doch die Braut sagt „Nein“. Die Standesbeamtin blickt diese erstaunt an. Ein Raunen geht durch den Raum, dann ist alles still. Die Braut belustigt: „Ah geh, woar a nur a Scherzl', freilich JA!“
Doch, was einmal gesprochen ist, kann so leicht nicht mehr zurück genommen werden. Wie es im österreichischen Gesetz verankert ist, bricht die Standesbeamtin die Zeremonie unmittelbar ab und weigert sich das Paar zu trauen.
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