VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Culpa Inkasso GmbH
Pressemitteilung

Culpa Inkasso informiert über neue Lohnpfändungsgrenze

Weniger Geld bei Lohnpfändungen: Culpa Inkasso informiert über neue Pfändungsgrenze
(PM) Stuttgart, 11.10.2013 - Entsprechend der prozentualen Entwicklung des einkommenssteuerlichen Grundfreibetrages, werden die Beträge der Pfändungsfreigrenze alle zwei Jahre automatisch angepasst. 2007 und 2009 blieb der Grundfreibetrag konstant, weswegen sich auch nichts an den Pfändungsfreigrenzen änderte. In diesem Jahr, wie auch bereits 2011, gab es eine Anpassung. Culpa Inkasso berichtet.

Aus der Pfändungstabelle geht hervor, welcher Teil des Nettoeinkommens bei einem Schuldner gepfändet werden darf. Zum 1. Juli 2013 erfolgte erneut eine Erhöhung für das unpfändbare Arbeitseinkommen. Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzenverordnung 2013 wurde der maßgebliche Grundfreibetrag des unpfändbaren Nettoeinkommens um 1,57 % erhöht. Die neue Pfändungstabelle besitzt bis zum 30. Juni 2015 Gültigkeit. Detaillierte Informationen stellt Culpa Inkasso Interessierten unter www.culpa-inkasso-payment.de/ zur Verfügung.

Culpa Inkasso zur neuen Pfändungsgrenze: Was ändert sich?

Beim Forderungsmanagement ist die Lohnpfändung oft eine der letzten Maßnahmen, dank derer immerhin eine zuverlässige monatliche Rückzahlung ausstehender Schulden gewährleistet werden kann. Bei einer Zwangsvollstreckung kann der Gläubiger die Lohnpfändung gegen den Schuldner beantragen. Wichtig ist, dass der Schuldner dabei nicht seiner Existenzgrundlage beraubt wird, eine Kahlpfändung ist aus diesem Grund nicht zulässig. Der Arbeitgeber des Schuldners ist verpflichtet, pfändbare Anteile des Lohns an den Gläubiger zu überweisen. Der zu pfändende Lohnbetrag wird mittels einer Tabelle errechnet. Lebensumstände des Schuldners wie Familienstand oder Unterhaltsverpflichtung werden dabei berücksichtigt.

Zum 1. Juli 2013 wurde die Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen von 1.028,89 Euro auf 1.045,04 Euro angehoben. Damit erhalten Gläubiger weniger Geld pro Monat. Die neue Pfändungstabelle kann unter anderem auf der Seite des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Pfaendungsfreigrenzen_fuer_Arbeitseinkommen_Juli_2013.pdf?__blob=publicationFil) eingesehen werden.
PRESSEKONTAKT
Culpa Inkasso GmbH
Frau Karin Matzka-Dede
Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart
+49-711-93308300
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER ÜBER DIE CULPA INKASSO GMBH

Die Firma Culpa Inkasso GmbH ist ein modernes Inkassounternehmen, das sein Leistungsportfolio auf die Erfordernisse des Mittelstandes (Groß- und Versandhandel, Gesundheitsbranche, Energieversorger, E-Commerce, Versicherungen, Banken ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Culpa Inkasso GmbH
Schockenriedstraße 8b
70565 Stuttgart
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG