Pressemitteilung, 05.07.2013 - 12:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
CarSharing-Stellplätze müssen einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden
Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) möchte eine rechtliche Lösung für alle Anbieter und fordert vom Bundesverkehrsministerium Nachbesserungen.
(PM) Berlin, 05.07.2013 - Stationsbasierte CarSharing-Angebote benötigen zunehmend Stellplätze im öffentlichen Straßenraum. In vielen Stadtquartieren sind die Reserven auf Privatflächen ausgeschöpft und damit das weitere Kundenwachstum gefährdet. Damit CarSharing jedoch seine Verkehrs- und Umweltentlastungseffekte realisieren kann, müssen die CarSharing-Fahrzeuge an weiteren Stationen nahe den potenziellen Kunden angeboten werden.Seit Jahren wird vom Bundesverband CarSharing e.V. (www.carsharing.de) die Forderung gegenüber der Bundesregierung vertreten, dass eine nationale Rechtsgrundlage geschaffen werden muss, die es Kommunen erlaubt, rechtssicher CarSharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu genehmigen und einzurichten. Nach mehreren erfolglosen Anläufen hat das Bundesverkehrsministerium im Januar 2013 im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages angekündigt, relativ zeitnah eine sogenannte Verkehrsblattlösung zu erlassen. Damit würde ein amtliches Verkehrszeichen zur Kennzeichnung von CarSharing-Stationen geschaffen werden, verbunden mit einer Definition, welche Fahrzeuge berechtigt sind, diese Stellplätze zu nutzen. Bundesverband CarSharing e.V. begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministeriums Es deutet sich bei den Bemühungen um eine bundesweite rechtliche Regelung jedoch an, dass die angekündigte Verkehrsblattlösung des Bundesverkehrsministeriums im aktuellen Entwurf insbesondere in den Punkten unternehmensbezogene Zuordenbarkeit und Schutz gegenüber Fremdparker die Bedürfnisse der stationsbasierten Angebote nicht genügend berücksichtigt. Deshalb wird der bcs in einem Rechtsgutachten Vorschläge erarbeiten lassen, die eine geeignete Lösung bieten. bcs-Geschäftsführer Willi Loose: „Nur wenn die gewünschte Autoklasse zum gewünschten Zeitpunkt am reservierten Ort zur Verfügung steht, können wir dem CarSharing-Kunden vermitteln, dass er sein eigenes Auto nicht mehr benötigt und mit dem CarSharing-Angebot einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung hat. Tatsächlich hat die im letzten Jahr vom bcs durchgeführte bundesweite Neukundenbefragung ergeben, dass der Autobesitz in den Haushalten der CarSharing-Neukunden von 43,4 Prozent innerhalb weniger Monate auf nur noch 19,0 Prozent gesunken ist.“ Weitere Informationen unter: www.carsharing.de/index.php?option=com_content&task=view&id=377&Itemid=44


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