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Campingurlaub: Andere Länder, andere Regeln

InterCaravaning mit den wichtigsten Verkehrsregeln
(PM) Koblenz, 19.06.2012 - Unsere europäischen Nachbarn Frankreich, Italien sowie Kroatien und Dänemark zählen zu den beliebtesten Urlaubszielen bei deutschen Campern. So unterschiedlich die jeweiligen Nationen sind, so unterschiedlich sind auch ihre Verkehrsregeln. Damit Caravaner und Reisemobilisten sicher und vorschriftsmäßig ausgestattet ihr Ziel erreichen, hat InterCaravaning, Europas größte Fachhandelskette für Caravaning, die wichtigsten Verkehrsregeln zusammengefasst. So vermeiden Reisende nicht nur unnötigen Ärger, sondern auch empfindliche Bußgelder.

Frankreich

Im Land der berühmten Weine und der exquisiten Küche muss ab dem 1. Juli 2012 in jedem Fahrzeug ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden. Die Testgeräte gibt es ab 2 Euro zum Beispiel an Tankstellen. Am besten kaufen Reisende direkt eines nach Grenzübertritt. Innerorts gilt sowohl für Caravans als auch für Reisemobile eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Reisemobile und Caravans bis 3,5 t dürfen auf Landstraßen 90 km/h und auf der Autobahn 130 km/h fahren. Liegt das Gewicht des Mobils oder des Gespanns über 3,5 t sind auf Landstraßen nur 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h erlaubt. Auf dreispurigen Straßen dürfen Gespanne über 3,5 t oder einer Länge von über 7 Metern nur die beiden rechten Fahrstreifen nutzen. Achtung: Gespannfahrer, die bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h einen Unfall verursachen, müssen damit rechnen, dass die Versicherungsleistung beschränkt wird. Bei Niederschlag und für Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre haben, gilt grundsätzlich eine Begrenzung von 80 km/h auf Landstraßen sowie von 110 km/h auf Autobahnen. Zudem besteht dann eine Lichtpflicht. Auch in Galerien und Tunneln geht nichts ohne Licht. Wie in Deutschland muss auch in Frankreich eine Warnweste je Mitfahrer an Bord sein.

Italien

Egal welches Wetter und zu welcher Tageszeit - in Italien gilt immer Lichtpflicht. Jedoch reicht das Einschalten von Tagfahrlicht, über das mittlerweile zahlreiche neue Reisemobile und Pkw verfügen. Eine Warnweste ist ebenfalls vorgeschrieben. Ladungen wie beispielsweise Fahrradträger müssen mit einer 50 x 50 cm rot-weiß schraffierten und reflektierenden Warntafel versehen werden. Die geeigneten Befestigungen für Räder wie auch die notwendigen Warntafeln gibt es beim InterCaravaning-Fachhändler. Innerorts sind für alle Fahrzeuge maximal 50 km/h erlaubt. Gespannfahrer dürfen außerorts bis zu 80 km/h schnell sein. Bei Reisemobilen bis 3,5 t sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einerseits vom Gewicht und andererseits vom Alter des Führerscheins abhängig. Das bedeutet außerhalb von Ortschaften 90 km/h bis maximal 110 km/h auf Schnellstraßen. Ist der Führerschein jünger als drei Jahre oder fällt Regen oder Schnee gilt ein grundsätzliches Limit von 90 km/h. Auf der Autobahn gilt ähnliches. Hier sind 130 km/h erlaubt, es sei denn es fällt ebenfalls Niederschlag oder der Fahrer besitzt seine Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre. In diesen Fällen lautet die Höchstgeschwindigkeit 110 km/h beziehungsweise 100 km/h. Wichtig bei einer Panne: Privates Abschleppen ist überall in Italien verboten. Alkohol hinterm Steuer wird in Italien besonders hart bestraft. Wird ein Fahrer mit 1,5 Promille erwischt und ist er Besitzer des Fahrzeugs, wird dieses enteignet. Achtung bei der Fahrt nach Italien: Auf der Brennerautobahn dürfen Wohnwagengespanne nicht überholen.

Kroatien

Bei Überholmanövern in Kroatien muss, anders als in Deutschland, der Blinker immer aktiviert bleiben. Haltende Schulbusse dürfen jedoch generell nicht überholt werden. Wer sich mit einem Caravan auf den Weg nach Kroatien macht, ist verpflichtet, zwei Warndreiecke mitzuführen. Sollte es zu einem Unfall kommen, empfiehlt InterCaravaning immer die Polizei zu rufen, da es sonst bei der Ausreise an der Grenze Probleme geben kann. Fahrzeuge mit größeren Karosserieschäden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land verlassen. Im Zeitraum von Ende Oktober bis Ende März besteht in Kroatien tagsüber Lichtpflicht.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt in Kroatien für alle Fahrzeuge ein Tempolimit von 50 km/h. Caravans dürfen außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h schnell sein. Reisemobile dürfen sogar ein wenig schneller fahren: außerhalb geschlossener Ortschaften maximal 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h.

Dänemark

Wie in Italien gibt es auch in Dänemark tagsüber eine Lichtpflicht. Fahrer von Wohnwagengespannen und Reisemobilen über 3,5 t müssen ein wenig Geduld mitbringen, denn außerorts liegt das Tempolimit bei 70 km/h und auf Autobahnen bei maximal 80 km/h. Ein wenig schneller dürfen Reisemobilsten mit Fahrzeugen bis zu 3,5 t unterwegs sein. Die Höchstgeschwindigkeit für die Landstraße lautet hier 80 km /h und für die Autobahn 130 km/h.
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