Pressemitteilung, 10.02.2014 - 10:29 Uhr
Perspektive Mittelstand
CE-Kennzeichnung für Walzblei positiv aufgenommen
Die EU-Bauproduktenverordnung ist in Kraft. Die meisten Walzbei-Produkte werden nun, zusätzlich zu den vorhandenen Artikelinformationen, mit einem CE-Logo und einem Produktcode versehen. Davon profitieren Händler und Anwender.
(PM) Köln, 10.02.2014 - Der grenzüberschreitende Einsatz von Bauprodukten gewinnt weiter an Bedeutung. Walzblei kommt sehr häufig in internationalen Bauvorhaben zur Anwendung. Deshalb sind Unternehmen auf eine verlässliche Kennzeichnung von Walzblei-Produkten angewiesen.Seit 1. Juli 2013 regelt die europäische Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011 die Bedingungen für den EU-weiten Handel mit Bauprodukten. Die Verordnung erweitert und präzisiert die technischen Produktspezifikationen für Bauprodukte, um einen freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu ermöglichen. Die Anforderungen in puncto „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ und „Sichere und barrierefreie Nutzung“ wurden erweitert; zukünftig soll auch die „Recyclingfähigkeit“ von Bauprodukten zum Pflichtmerkmal werden. Walzblei erfüllt die erweiterten technischen Anforderungen in besonderem Maße. Das Material erweist sich als moderner Werkstoff, der höchste Qualitätsanforderungen erfüllt.Grundsätzlich gilt: Bauprodukte, die einer harmonisierten Norm unterliegen, müssen seit 1. Juli 2013 mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden. Zudem sind Hersteller verpflichtet, für diese Produkte eine Leistungserklärung abzugeben. Für Walzbleiprodukte ist die DIN EN 14783 „Vollflächig unterstützte Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente für die Innen- und Außenanwendungen aus Metallblech“ Grundlage für die Kennzeichnung und Leistungserklärung. Hiervon sind Saturnblei-Produkte ab einer Materialdicke von ≥ 1,25 Millimetern betroffen. Alle Saturnblei-Produkte < 1,25 Millimeter Materialdicke sowie Sonderanfertigungen (z.B. objektindividuelle Zuschnitte) unterliegen derzeit keiner harmonisierten Norm und sind nicht kennzeichnungspflichtig. Von nun an werden die Artikelinformationen der kennzeichnungspflichtigen Walzblei-Produkte um ein CE-Logo und einen Produktcode ergänzt. Die neue CE- Kennzeichnung wird zudem auf allen Paletten etikettiert. Über den Code lassen sich die detaillierten Leistungsbeschreibungen online abrufen. So besteht mehr Transparenz und Produktsicherheit für den grenzüberschreitenden Handel und Einsatz von Walzblei.Die Resonanz der Händler und Anwender ist positiv. Walzbleihersteller registrieren hohe Klickzahlen auf ihre Informationsangebote online. Offene Fragen beantworten sie im persönlichen Dialog. Unsicherheiten über den Umgang mit der neuen Bauproduktenverordnung werden so schnell und einfach ausgeräumt. Insgesamt finden die neuen Bestimmungen eine große Zustimmung.


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ÜBER SATURNBLEI:

Die Gütegemeinschaft Saturnblei e.V. ist die zentrale Vereinigung von Walzbleiproduzenten und Vergabestelle des RAL-Gütesiegels „Saturnblei“ (www.saturnblei.de). Der Verband bietet technische Unterstützung in allen Anwenderfragen und qualifiziert Handwerker und Architekten weiter. Am bundesweiten Schulungsangebot der Gütegemeinschaft nehmen jährlich rund 500 Fachkräfte teil. Interessenten können sich online anmelden oder für neue Termine vormerken lassen.