Pressemitteilung, 18.04.2012 - 08:57 Uhr
Perspektive Mittelstand
Burnout – und dann?
Betriebliches Eingliederungsmanagement hilft Betroffenen, wieder in den Beruf zurückzukehren
(PM) München, 18.04.2012 - Stress am Arbeitsplatz, ständige Erreichbarkeit, mangelnde Anerkennung: Wenn Menschen viel leisten, die Rahmenbedingungen jedoch nicht stimmen, steigt die Gefahr, dass die Psyche leidet und mit schwerer Erschöpfung reagiert. Das Burnout-Syndrom ist mittlerweile einer der häufigsten Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit, die nicht selten mehrere Wochen oder Monate andauert. Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber hat in einem solchen Fall eine gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht zu erfüllen. Betroffene haben die Möglichkeit, an einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen, welches die Ursachen analysieren und möglichst beseitigen soll. „Die Diagnose Burnout überfordert meist Kollegen und Arbeitgeber“, weiß die Münchner Rechtsanwältin und Mediatorin Angela Huber. „Im Gegensatz zu einer Erkältung oder einem Beinbruch gibt es keine Standarddiagnose, die Symptome sind vielschichtig.“ Betroffene leiden etwa unter Angstzuständen, Panikattacken oder Herzbeschwerden, bekommen einen Hörsturz oder Schlafstörungen. Auch psychosomatische Erkrankungen sind keine Seltenheit – etwa wenn der Arbeitsdruck bis in die Bandscheibe geht. Sind Beschäftigte sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber seit Mai 2004 zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Zusammen mit dem Betroffenen werden individuelle Maßnahmen erarbeitet die helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und weiteren Erkrankungen vorzubeugen. „Das kann eine medizinische Reha, eine frühzeitige Leistungserprobung durch eine stufenweise Wiedereingliederung, die Unterstützung einer beruflichen Tätigkeit vor Ort, eine Arbeitszeit- oder Aufgabengestaltung sein oder die Versetzung in eine andere Abteilung“, sagt Angela Huber. Ein Aufwand, der sich für den erkrankten Mitarbeiter auszahlt: Die Teilnahme am Arbeitsleben bleibt erhalten, einer Arbeitslosigkeit aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wird vorgebeugt. Notwendige Schulungsmaßnahmen für einen eventuellen Arbeitsplatzwechsel können durchgeführt und gefördert werden. Angela Huber: „Gerade im psychischen Bereich ist es wichtig, frühzeitig zu reagieren, da sich sonst die Probleme weiter verschlimmern können.“„Für Unternehmen bedeutet das BEM weit mehr als nur eine bloße Gesetzesvorschrift“, betont die Juristin, die deutschlandweit bereits über 200 BEM-Einzelfälle betreut hat und das Instrument in mittelständischen Unternehmen einführt, prüft oder optimiert. „Eine ganze Unternehmenskultur kann und muss sich wandeln – vom Wegschauen zum Sich-Kümmern.“ Aus ihrer Erfahrung weiß Angela Huber, dass es in vielen Personalabteilungen häufig an Zeit und Kapazitäten fehlt, um ein erfolgreiches BEM durchzuführen. Hier leistet sie Hilfestellung: schult Personalabteilungen und Führungskräfte im Umgang mit erkrankten Mitarbeitern oder führt als externe Expertin die komplette Maßnahme durch – vom Erstgespräch bis zur Erfolgskontrolle. Die Rechtsanwältin und Mediatorin sieht sich dabei als neutrale Person, die mit der Politik des Unternehmens nichts zu tun hat. Ein Vorteil bei eingefahrenen Situationen: „In Diskussionen kann ich emotionale Spitzen rausnehmen und vermitteln“, berichtet sie. Mitarbeiter, die sich ihrem Arbeitgeber nie öffnen würden, fassen Vertrauen, denn Datenschutz und Schweigepflicht stehen an erster Stelle. Die auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierte Juristin arbeitet dabei eng mit einem Netzwerk an Experten, wie etwa Psychologen, Betriebsärzten oder Suchtexperten zusammen. Burnout vorbeugen – Was Sie selbst tun könnenDrohen Sie in die Erschöpfungsspirale zu kommen, drehen Sie an den drei Stellschrauben effektiver Stressbewältigung: • Den Stressoren: Reduzieren oder schalten Sie einige Stressoren aus, indem Sie Stress auslösende Bedingungen verändern, wie zum Beispiel Probleme lösen, ungerechtfertigte Kritik zurückweisen oder Gespräche mit Konfliktpartnern führen. Sorgen Sie für Beständigkeit in Ihrem Leben: Der Kaffee am Morgen, der Spaziergang in der Mittagspause, der Roman vor dem Schlafengehen – unsere Gewohnheiten geben Sicherheit und Stabilität in der Hektik des Alltags. • Der Stressreaktion: Bewerten Sie nicht gleich alles negativ. Versuchen Sie einen Perspektivenwechsel und holen das Positive aus der Situation heraus. Ersetzen Sie das Wort „ich muss“ in „ich will“. • Dem Menschen: Erhöhen Sie ihre Belastbarkeit durch aktive Entspannung und Bewusstseinstraining. Achten Sie auf ausreichend Schlaf und Bewegung. Gemäßigter Sport wie Nordic Walking, Schwimmen oder Fahrrad fahren schafft einen sinnvollen Ausgleich – gefährdender Ehrgeiz ist hier jedoch fehl am Platz. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Entspannung – bewährt haben sich Techniken wie die progressive Muskelentspannung, autogenes Training oder Yoga. Schaffen Sie in der Arbeitszeit genügend Pausen und ernähren Sie sich gesund.


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Bettina Maier, Journalistin
Frau Bettina Maier
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ÜBER ANGELA HUBER, RECHTSANWÄLTIN UND MEDIATORIN

Angela Huber ist Rechtsanwältin und Mediatorin. Sie spezialisierte sich durch Fachanwaltsausbildungen auf die Gebiete des Arbeits- und Sozialrechts und ist durch den Bundesverband Mediation zertifiziert.Mittelständischen Unternehmen bietet sie eine umfassende rechtliche und fachliche Beratung bei der Einführung und Optimierung eines auf das Unternehmen angepassten Betrieblichen Eingliederungsmanagements betreut als Fallmanagerin zahlreiche Bem-Fälle und rundet ihr Beratungsangebot durch Methodenkompetenz in der Konfliktprävention und Mediation ab. Ihre Expertise beruht auf langjähriger Erfahrung als juristische Referentin in der Personalabteilung der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. und als Disabiliy Managerin für mittelständische Unternehmen.