(PM) , 13.03.2006 - Der Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. befürchtet schwere Zeiten für klein- und mittelständische Unternehmen. Durch das jüngste Urteil des Bundessozialgerichtes zur möglichen Rentenversicherungspflicht selbständiger GmbH-Geschäftsführer seien viele Unternehmen des Mittelstandes in ihrer Existenz gefährdet.
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Mittelstandsberater e.V., Andreas Kroll, zeigt sich besorgt über das Urteil des BSG vom 24.11.2005. Darin entschieden die Richter, dass selbständige GmbH-Geschäftsführer zum Kreis der so genannten arbeitnehmerähnlichen Selbständigen zu zählen sind, wenn sie die GmbH als alleinigen Auftraggeber haben. Die Folge sei eine Rentenversicherungspflicht der Geschäftsführer, welche auch rückwirkende Beitragsforderungen begründen würde.
Kroll befürchtet, dass in diesem Fall viele geschäftsführende Gesellschafter etwaige Nachzahlungsforderungen aus dem Liquiditätsstock ihrer Firma bedienen müssten. Da deren Eigenkapitaldecke solche Mehrbelastungen kaum tragen könne, wären nach seiner Einschätzung zwischen 20.000 und 30.000 klein- und mittelständische Unternehmen unmittelbar in ihrer Existenz bedroht.
Noch wurde die schriftliche Begründung zum Urteil des Gerichts nicht durchgeführt, doch schon jetzt zeichnen sich nach Ansicht des Verbandspräsidenten weitreichende Folgen für den Mittelstand ab. „Als Motor der Wirtschaft kann der Mittelstand nicht für vage Nachschuß-Möglichkeiten in die leeren Kassen der Sozialversicherung ausgebremst werden“, so Andreas Kroll. Er fürchtet um den für dieses Jahr prognostizierten Wirtschaftsaufschwung.
Der Bundesverband wolle nun abzuwarten, was die Sichtung der Urteilsbegründung ergibt. „Danach werden wir entscheiden, ob Möglichkeiten bestehen das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Einfach hinnehmen werden wir das Urteil nicht.“, zeigt sich Kroll kämpferisch. Er sieht nun Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers und fordert ein entsprechendes Gegenwirken.
Der Bundesverband wolle kurzfristig Lösungen für betroffene Unternehmen erarbeiten. Die Medien-Information des BSG und das komplette Urteil ist auf der Internetseite des Verbandes unter www.bvd-mittelstandsberater.de abrufbar.
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Der Bundesverband Deutscher Mittelstandsberater e.V. hat das Ziel, Mittelstandsberatung zu qualifizieren sowie konzeptionelle Lösungsansätze zur Entlastung mittelständischer Betriebe zu entwickeln. Der Verband konzipiert ein eigenes Zertifikat, welches mittelständische Unternehmen auszeichnet, die im abgelaufenen Geschäftsjahr nachweislich einen neuen Arbeitsplatz geschaffen haben.