Pressemitteilung, 25.03.2011 - 13:26 Uhr
Perspektive Mittelstand
Bürgerentlastungsgesetz zeigt Wirkung - Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar
(PM) Leipzig, 25.03.2011 - Im Juli 2009 wurde das Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses gilt seit 2010 und sorgt dafür, dass die Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen können. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de berichtet über die Neuerungen.Steuerlich absetzbar war eine private Krankenversicherung für Selbstständige (www.private-krankenversicherung.de/selbststaendige/) vor Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes nur bedingt. Bis 2009 durften lediglich 1.500 Euro jährlich angerechnet werden. Vor allem Unternehmer profitieren von dem neuen Gesetz. Jedoch müssen Privatversicherte zuvor der Datenübermittlung zustimmen. Dies erfolgt durch die Unterschrift auf einem Informationsblatt, das sie von ihrer privaten Krankenversicherung erhalten.Wer der Herausgabe seiner Daten kritisch gegenübersteht, kann von dem Bürgerentlastungsgesetz nicht profitieren und muss mit steuerlichen Nachteilen rechnen. Die Daten bezüglich der Beiträge zur Krankenversicherung werden nicht schriftlich, sondern nur elektronisch versendet. Dies betrifft ebenso Angestellte, die sich privat versichern lassen. Hier erfolgt die Übermittlung der Daten über die Datenbank der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.Neu ist ab diesem Jahr der Wegfall der Lohnsteuerkarte in Papierform. Der Arbeitgeber wird künftig über die besagte Datenbank und damit direkt vom Bundesamt für Steuern mit den notwendigen Daten versorgt.Mit dieser Neuerung setzt sich der Trend hin zu elektronischen Kommunikationsmitteln auch auf Verwaltungsebene fort. Es wird versucht, die bürokratischen Hürden abzubauen. Wer dieser Weiterentwicklung positiv gegenübersteht und auch als Angestellter von steuerlichen Vorteilen profitieren möchte, sollte dem Datenabgleich zustimmen.Weitere Informationen: news.private-krankenversicherung.de/das-buergerentlastungsgesetz-jetzt-pkv-steuerlich-absetzen/338169.html


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