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Bonner Rechtsexperte hält Haushalt für verfassungswidrig – Finanzminister Steinbrück verteidigt Vorgehen der Bundesregierung

(PM) , 30.06.2006 - Bonn/Berlin – Alle Jahre wieder das gleiche Spiel. Wenn der Bundestag den Haushaltsplan beschließt, rumort es im Blätterwald und die Opposition läuft Sturm. Und die Regierung rechnet, bastelt und feilscht. Egal welcher Couleur die Verantwortlichen sind. So auch wieder in diesem Jahr. Dabei wollte man eigentlich nach langen Jahren mal wieder einen verfassungsmäßigen Haushalt vorlegen. Zumindest war das die Ankündigung der Großen Koalition. Und was ist daraus geworden? „Verfassungsmäßig ist das, was jetzt am Ende herausgekommen ist, nicht“, stellt der Bonner Rechtsexperte Markus Mingers von der Anwaltskanzlei Mingers & Kollegen www.justus-online.de fest. Konkret: Der Hauhalt 2006 verstößt laut Mingers gegen die in Artikel 115 Grundgesetz verankerte Vorschrift, wonach die Neukreditaufnahme in einem Haushaltsjahr nicht höher sein darf als die Investitionen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur zulässig, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Mingers: „Die Regierung vermeidet einen tatsächlichen Verfassungsbruch, indem sie das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht für gestört erklärt.“ Die Abgeordneten des Bundestages verabschiedeten diese Woche den ersten Haushalt der Großen Koalition. Mit 38,2 Milliarden Euro ist die Neuverschuldung so hoch wie nie zuvor, die Investitionen liegen dagegen nur bei 23,2 Milliarden Euro. Der Bundeshaushalt für das laufende Jahr sieht Ausgaben von insgesamt 261,6 Milliarden Euro vor. Mit 38,2 Milliarden Euro ist die Neuverschuldung rund 7,0 Milliarden Euro höher als 2005 und zugleich die höchste Nettokreditaufnahme, die je in einem Haushaltsplan angesetzt wurde. Damit verstößt Deutschland auch zum fünften Mal in Folge gegen die Euro-Stabilitätskriterien. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2007 soll Anfang Juli im Bundeskabinett beschlossen werden. „Die Regierung gibt als Hauptursache für den Sanierungsfall Deutschland zahlreiche zwingend notwendige Reformen an. Wir haben es daher jedoch mit strukturellen und nicht mit konjunkturellen Verwerfungen zu tun“, erklärt Markus Mingers. „Sowohl aus ökonomischer als auch aus juristischer Sicht kann die grundgesetzliche Ausnahmeregelung des Artikel 115 Satz 2 des Grundgesetzes daher nicht greifen.“ Es liege daher ein eindeutiger Verstoß der Bundesregierung gegen die Verfassung vor. Der Bundestag stimmte mit den Stimmen der Großen Koalition für den Etat 2006. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte, dass der Finanzplan des Bundes ein „Übergangshaushalt“ sei. Die eigentliche Bewährungsprobe stehe 2007 bevor, schreibt die Tageszeitung Die Welt www.welt.de. Auf heftigen Widerstand stieß die Regierung bei der Vorstellung des Haushaltsplanes bei den Oppositionsparteien im Bundestag. Dort wurde der Etat als Stückwerk tituliert, der die notwendigen Reformschritte vermissen lasse. Auch die Anhebung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 um drei auf dann 19 Prozent wurde stark kritisiert. Das Blatt schreibt weiter, dass Steinbrück versprach, die Regelgrenze des Grundgesetzes werde 2007 wieder eingehalten und auch „unseren Versprechungen nach Brüssel“ werde Rechnung getragen. Die Kritik am Haushaltsplan wiegelte er ab. Auch ihm sei klar, dass der Bundeshaushalt nicht begeistere oder Beifall heischend sei, so Steinbrück. Die Opposition könne selbst kein eigenes schlüssiges Finanzkonzept vorlegen. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer sprach von einer „Unkultur“, wenn die Opposition ständig den Haushalt schlecht rede, statt Alternativen anzubieten.
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