Beim Thema Rücksendung im Online-Handel wurde vieles neu geregelt. KAISER+KRAFT-Kunden dürfen sich entspannen, für sie ändert sich nichts beim Thema Rücksendungen.
(PM) Stuttgart, 28.10.2014 - Das Widerrufsrecht war schon immer ein schwieriger Aspekt des Verkaufens im Internet. Seit Mitte Juni 2014 gibt es eine Neuregelung im BGB (§312g). Um mit einem weitverbreiteten Missverständnis aufzuräumen: Die Änderungen gelten nur im B2C-Handel, nicht für B2B-Versender. Die Neuregelung des BGB soll für Verkäufer Verbesserungen bringen und gerade kleineren Online-Shops helfen, welche durch ständige kleinere Änderung der Gesetzeslage häufig Opfer von Abmahnungen wurden, weil die Geschäftsbedingungen nicht auf dem neuesten Stand waren.
Die Neufassung des Gesetzes, welche ohne Übergangsfrist gültig ist, setzt auch die europäische Verbraucherrechterichtlinie um. Für die Online-Endkunden entstehen wichtige Änderungen: Eine Verpflichtung zur Übernahme der Rücksendekosten durch den Online-Shop-Betreiber besteht grundsätzlich nicht mehr. Ein ausdrücklicher Widerruf wird notwendig, die Warenrücksendung allein reicht juristisch betrachtet zukünftig nicht mehr aus. Es kommen teilweise verkürzte gesetzliche Fristen hinzu, die normale Widerrufsfrist wurde auf 14 Tage vereinheitlicht.
B2B-Versender wie KAISER+KRAFT sind nicht von den Neuregelungen betroffen. Bei KAISER+KRAFT bleiben die freiwilligen Serviceleistungen wie gehabt: Bei Rücksendungen gilt weiterhin, dass ein gelieferter Artikel innerhalb von 30 Tagen ab Anlieferung zurückgegeben werden kann (in Originalverpackung und ohne Gebrauchsspuren). Bei KAISER+KRAFT erfolgt bei Rückversand der Ware die Erstattung des vollen Kaufpreises. Auch die Kosten für den Rücktransport werden vom Unternehmen übernommen. Dieses Rückgaberecht gilt nicht für Sonderbeschaffungen außerhalb des Katalogangebots, für auftragsbezogene Fertigungen und für Waren, für die Sonderpreise (z.B. Mengennachlass) gewährt wurde.
Weitere Informationen zu den Serviceleistungen von KAISER+KRAFT sind im Online-Shop zu finden unter:
www.kaiserkraft.de/pr/service .