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Pressemitteilung

„Betriebsprüfungs-Sicherheits-Check“ - vermeidet negative Steuerschätzungen durch die Finanzbehörde.

Gute Steuerberatungsgesellschaften sorgen frühzeitig für Aufklärung und weisen auf die Wichtigkeit einer ordnungsgemäßen Buchführung hin, bevor es bei Unstimmigkeiten zu negativen Steuerschätzungen kommt.
(PM) Lübeck, 31.08.2011 - Durch den technischen Fortschritt, haben natürlich auch die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung umfassende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungssysteme der Unternehmen, welche natürlich auch gern genutzt werden. Als Folge dessen ist die aktuelle Anzahl der Schätzungsfälle im Rahmen von Betriebsprüfungen rasant gestiegen.

Mittels intelligenten Prüf- und Kalkulationsprogrammen stieg nicht nur die Anzahl, sondern auch der Umfang und Qualität der Schätzungsverfahren der Finanzbehörde. Damit erhalten selbst minimale Unstimmigkeiten in der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ein entsprechendes Gewicht, welches ihnen bisher nicht beigemessen wurde. Die damit erfassten Daten bedrohen zum Teil die Existenzen der Unternehmen, während ein Großteil dieser Prüfungen sogar zu Steuerstrafverfahren gegen die verantwortlichen Geschäftsführer oder Inhaber führt.

Zukünftig wird mit einer weiteren Intensivierung dieser Betriebsprüfungen gerechnet, wobei auch davon auszugehen ist, dass Nachberechnungen in einem großen Umfang durchgeführt werden. Daher bietet die Steuerberatungsgesellschaft Bubolz & Bartsch ihren Kunden den umfassenden „BP-Sicherheits-Check“. Damit prüft der Lübecker Steuerberater frühzeitig Fehlerquellen in der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung noch vor der Betriebsprüfung. Diese zu korrigieren und zukünftig abzustellen ist danach nur noch reine Formsache und schützt das Unternehmen vor unangenehmen Folgen.
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