Pressemitteilung, 23.03.2013 - 20:27 Uhr
Perspektive Mittelstand
Betriebliche Datenschutzbeauftragte vorgeschrieben gem. § 4f BDSG
Lehrgang Fachkunde nach § 4f BDSG für betriebliche Datenschutzbeauftrage findet vom 08.-11. Juli 2013 im Haus der Technik in Essen statt.
(PM) Essen, 23.03.2013 - In vielen Unternehmen herrscht immer noch der Irrglaube, dass die IT-Leitung praktischerweise auch gleich als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden kann. Schließlich kennt sich die IT-Leitung ja mit Datenschutz aus... Der Gesetzgeber befürchtet hier allerdings einen Interessenkonflikt und schließt daher die Bestellung von Mitgliedern der Unternehmensleitung, Leitung der IT, sowie der Personalleitung aus. Wird vorsätzlich oder fahrlässig kein Datenschutzbeauftragter bestellt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.Neben der Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, können Unternehmen auch betriebliche Datenschutzbeauftragte, die die erforderliche Fachkunde nachweisen und Zuverlässigkeit besitzen, bestellen.Der Lehrgang Fachkunde nach § 4f BDSG für betriebliche Datenschutzbeauftragte (08.-11. Juli 2013) gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen des Datenschutzes, um Führungskräfte und künftige Datenschutzbeauftragte umfassend über die Anforderungen an ein Datenschutzmanagement im Unternehmen zu informieren. Im Rahmen einer Zertifizierungsprüfung werden die im Lehrgang vermittelten Inhalte im Rahmen eines schriftlichen Tests geprüft.Der Lehrgang Fachkunde nach § 4f BDSG richtet sich an •Führungskräfte, in deren Verantwortungsbereich personenbezogene Daten verarbeitet werden, •Datenschutzbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen bzw. vertiefen wollen, •Mitarbeiter, die neu zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt werden, •Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten und nutzen.Detaillierte Informationen finden Interessierte unter: www.hdt-essen.de/datenschutzbeauftragter


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