Versicherer wickeln Woche für Woche tausende Schadenfälle ab. Im besten Fall folgt auf die Schadensmeldung und die Erbringung sämtlicher benötigter Unterlagen direkt die Versicherungsleistung. Im schlimmsten Fall verweigert der Versicherer jedoch die Zahlung. Diese Situation tritt dann ein, wenn Ausschlüsse oder Klauseln in den Bedingungen den Berufshaftpflicht-Versicherer von der Leistung freistellen. Deshalb gilt auch für freiberufliche Unternehmer: Vorsicht ist besser als Nachsicht und wer vorsorglich die Spreu vom Weizen trennt, erhöht seine Chancen, an ein Konzept zu gelangen, das im Schadenfall auch wirklich Schutz bietet.
Weil gute und sinnvolle Berufshaftpflichtversicherungen nicht gerade im Überfluss vorhanden sind, geht es jetzt ans „Eingemachte“: Zur Orientierung und Prüfung der Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss zeigt die nachstehende Checkliste in 10 Punkten, auf welche Kriterien Selbstständige und Freiberufler bei ihrer Berufshaftpflicht achten sollten, damit sie auch im Schadenfall noch ruhig schlafen können.
Checkliste: 10 wichtige Aspekte bei einer Berufshaftpflichtversicherung
Offene Formulierung der Tätigkeiten: Die versicherten Tätigkeiten sollten in den Vertragsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung als offene Deckung formuliert sein. Dadurch sind allgemein alle Tätigkeiten aus dem IT-, Media- oder Consulting-Umfeld versichert, ohne dass sie durch eine abschließende Aufzählung (auch Katalog-Deckung genannt) limitiert sind.
Überschneidende Tätigkeitsbereiche
Da es im Dienstleistungsbereich von Freiberuflern häufig Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsbereichen gibt – zum Beispiel der IT-Experte oder Medienschaffende, der auch Beratungsleistungen anbietet oder der Consultant, der einen Blog betreibt – sollten diese Überschneidungen mit abgesichert sein.
Schutzrechte Dritter
Auseinandersetzungen wegen Rechtsverletzungen können teuer werden. Deshalb sollten Urheber-, Lizenz-, Marken-, Namens-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie Datenschutzrechtsverletzungen in der Berufshaftpflicht umfassend abgedeckt sein. Transparente Versicherungsbedingungen führen die versicherten Rechtsverletzungen zudem konkret auf.
Stolperfalle grobe Fahrlässigkeit und Vorabprüfung
Viele Versicherer schließen den Schutz für Rechtsverletzungen bei grober Fahrlässigkeit aus, was in der Praxis zu gefährlichen Versicherungslücken führen kann. Zudem sollte die Absicherung von Rechtsverletzungen in der Berufshaftpflicht nicht von einer zwingenden Prüfung der Dienstleistung durch Anwälte im Vorfeld abhängig gemacht werden.
Veröffentlichungsrisiken
Freiberufler sind in einer vernetzten Welt immer mehr auf Eigenmarketing angewiesen. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte deshalb auch Haftungsansprüche wegen der Veröffentlichung von Inhalten (Veröffentlichungsrisiken) für eigene Produkte oder Dienstleistungen abdecken. Zum Beispiel durch Homepages, Blogs oder Social Media Profile des Freiberuflers.
Weltweiter Versicherungsschutz
In Zeiten von Internet und weltweiter Vernetzung lassen sich die Verwendung der erbrachten Leistung und die Länder, in denen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, nicht begrenzen. Die Berufshaftpflicht sollte daher auch Schadenersatzansprüche versichern, über die vor ausländischen Gerichten geurteilt wird oder die auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen. Hinweis: Sonderregelungen für USA und Kanada sind hierbei üblich.
Umsatzausfall und Mehrkosten
Fehler im freiberuflichen Umfeld führen häufig zu Umsatzeinbußen beim Auftraggeber und/ oder zu Mehrkosten, z.B. bei Programmierfehlern, Beratungsfehlern, Fristversäumnissen, Systemausfällen oder Fails bei Kampagnen. Daher sollten diese Erfüllungsfolgeschäden in der Berufshaftpflichtversicherung mit abgedeckt sein.
Projektverzögerungen
Auch Leistungsverzögerungen bzw. die Überschreitung von Deadlines / Fristen und daraus resultierende Schäden (sog. Erfüllungsfolgeschäden – siehe auch Umsatzausfall und Mehrkosten) sollten vom Schutz der Berufshaftpflicht umfasst sein.
Vertragliche Haftung
Vertragswerke, die Freiberufler – gerade auch im Projektbusiness – teilweise akzeptieren müssen, werden immer komplexer. Die Berufshaftpflichtversicherung sollte deshalb auch für bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung Schutz bieten. Konkret: Sie sollte Vertragstrafen bei Verstößen gegen vertragliche Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen absichern.
Hinweis: Im Idealfall sollte auch pauschaler Schadensersatz abgesichert sein, wie er z.B. im E-Commerce-Bereich bei Ausfällen gefordert wird.
Eigenschadenoptionen
Um den unterschiedlichen Businessmodellen von Selbstständigen und Freiberuflern gerecht zu werden, kann der Einschluss bestimmter optionaler Leistungserweiterungen in die Berufshaftpflicht sinnvoll sein. Z.B. für die Absicherung kostspieliger Eigenschäden durch