Pressemitteilung, 18.04.2011 - 16:11 Uhr
Perspektive Mittelstand
Berechnung von Wasser- und Betriebskosten - Überdimensionierte Wasserzähler in Mietshäusern
(PM) Leipzig, 18.04.2011 - Der Umwelt zuliebe und zur Schonung des Geldbeutels möchten viele Menschen möglichst wenig Wasser und Energie verbrauchen. Nichtsdestoweniger hält die jährliche Abrechnung der entsprechenden Kosten häufig unangenehme Überraschungen für die Mieter bereit. Das Immobilienportal myimmo.de berichtet über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die Verbrauchern zugutekommen soll.Die Wasser- und Betriebskosten (www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/betriebskostenabrechnung), die Mietern regelmäßig in Rechnung gestellt werden, können nicht nur aufgrund des Verbrauches hoch ausfallen. In manchen Fällen ist die Höhe der Kosten auch auf eine zu große Wasseruhr zurückzuführen. Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das Wasserversorger dazu verpflichtet, zu große Wasserzähler auszutauschen, sofern ein beachtenswertes Interesse der Kunden vorliegt. In dem vorliegenden Fall wurden den Betroffenen aufgrund veralteter und überdimensionierter Zähler um etwa 130 Prozent höhere Wasserkosten in Rechnung gestellt. Obwohl Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 2,5 Kubikmetern pro Stunde ausgereicht hätten, waren Messgeräte mit einer Größe von 6 Kubikmetern pro Stunde installiert. Durch den Austausch könnten pro Wohneinheit rund 100 Euro gespart werden. Weitere Informationen: news.myimmo.de/betriebskosten-uebergrosse-wasseruhren-sind-unwirtschaftlich/31819.html


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