Pressemitteilung, 13.10.2009 - 15:25 Uhr
Perspektive Mittelstand
Beitrag senken: günstige Hausratversicherung mit Wertermittlung
Unser Zuhause liegt uns sehr am Herzen. Weil das Schutzbedürfnis für die eigene Wohnung sehr hoch ist, verwundert es auch nicht, dass die Hausratversicherung die beliebteste Versicherung ist. Doch viele könnten einiges an Beiträgen sparen.
(PM) Berlin, 13.10.2009 - Die Hausratversicherung ist nach der Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMa08) die am häufigsten abgeschlossene Versicherung in Deutschland. Über eine Hausrat- oder auch Haushaltversicherung verfügen fast alle Befragten. Doch einige von ihnen können ihre Beitragslast für diese Police deutlich senken – und zwar über eine Wertermittlung des Hausrats und einen Versicherungsvergleich: www.finance-store.de/wertermittlung-hausrat-versicherung .Wenn man weiß, wie viel Wert in den eigenen vier Wänden steckt, kann man auf einen Blick sehen, ob die Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) nicht eventuell viel zu hoch angesetzt wurde. Das passiert, wenn diese Summe vom Versicherungsvermittler über die sogenannte Quadratmeter-Methode berechnet wurde und der damit ermittelte Pauschalbetrag über dem eigentlichen Neuwert des Hausrats liegt. Ob das so ist, lässt sich leicht prüfen. Denn nach der Quadratmeter-Variante wird die Wohnfläche meist mit 650 Euro multipliziert. Vergleicht man das Ergebnis mit dem tatsächlichen Neuwert des Hausrats (was man ganz einfach über die oben verwiesene Wertermittlungs-Checkliste tun kann) und ist dieser Wert kleiner als der nach dem Quadratmeter-Verfahren berechnete, so sollte man zum tatsächlich Wert des Hausrats versichern. Das spart Beiträge, denn ihre Höhe hängt maßgeblich von der Versicherungssumme ab, welche den Hausrat-Wert widerspiegeln sollte.Darüber hinaus bietet sich auch die Möglichkeit, die Hausratversicherungs-Angebote der Versicherungs-Gesellschaften zu vergleichen. Schnell, kostenfrei und unverbindlich kann man das zum Beispiel bei einem Online-Versicherungsvergleich durchführen. Auch bestehende Policen gilt es im Auge zu behalten. Man muss schließlich nicht jede Beitragserhöhung auf sich sitzen lassen. Werden die Beiträge angehoben, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Darüber hinaus kann man vom außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn man durch Umzug in ein anderes Postleitzahlengebiet höhere Beiträge zahlen muss. Ihre Höhe richtet sich nämlich nach der Risikostufe des jeweiligen Wohngebietes.


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