Bei Änderung der Arbeitszeiterfassung droht Bürokratietsunami
(PM) , 27.06.2008 - BVMW fordert: Nicht von der bewährten Pauschalregelung abweichenBonn/Berlin – „Die mit der Organisationsreform der Unfallversicherung geplante Pflicht zur individuellen Arbeitszeiterfassung löst eine neue Bürokratie- und Kostenlawine in den Betrieben aus. Es gibt keinen Grund, von der bewährten Pauschalregelung abzuweichen.“ Dies erklärte der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmw.de, Mario Ohoven, zur Behandlung des Themas im Deutschen Bundestag. Der Mittelstandspräsident wies darauf hin, dass es Kleinstunternehmen nicht zugemutet werden könne, aufwendige Zeiterfassungssysteme zu installieren. Die bisherige Praxis, dass vor allem Kleinbetriebe ihre Arbeitszeiten pauschal an die Berufsgenossenschaften melden, habe sich bewährt. „Die geplante Neuregelung stößt dem Vernehmen nach selbst bei der Gesetzlichen Unfallversicherung auf Ablehnung“, so Ohoven. Die Arbeitszeiten der Betriebe werden von den Berufsgenossenschaften erfasst, weil die Beschäftigten je nach Tätigkeit in verschiedene Gefahrenklassen eingeteilt werden. An den Gefahrenklassen bemisst sich die Höhe der Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung, die der Arbeitgeber entrichten muss.
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