Pressemitteilung, 25.06.2008 - 11:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
BVMW NRW fordert: Führungspositionen an Leistung koppeln – Verwaltung kann und muss von Wirtschaft lernen
(PM) , 25.06.2008 - Bonn/Düsseldorf - Der Mittelstand empfiehlt, den Einsatz von Beamten auf Führungspositionen eng an nachvollziehbare Leistungskriterien zu koppeln. In einem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die Vergabe von Führungsämtern auf Zeit im Beamtenverhältnis nach der Regelung des nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetzes (LBG) für verfassungswidrig erklärt. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmw.de in NRW weist darauf hin, dass dies aber nicht die Abkehr vom Leistungsprinzip bedeute. Vielmehr wollte das Bundesverfassungsgericht die Beamten vor zufälliger politischer Einflussnahme schützen. So heißt es in der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts: „Entgegen der geäußerten Zielsetzung ist die Regelung des § 25b LBG NRW nicht auf eine Stärkung der Leistungsfähigkeit zugeschnitten, sondern entbehrt leistungsbezogener Gestaltungselemente. Eine zweite Amtszeit, eine spätere Ernennung auf Lebenszeit oder ein Zurücktreten in das Grundamt sind in der Vorschrift nicht an von dem Beamten erbrachte Leistung gekoppelt. Es ist vielmehr zu befürchten, dass die Entscheidung auch durch leistungsfremde politische Gesichtspunkte bestimmt werden könnte. Die Vorschrift ist auch nicht darauf ausgerichtet, die Sanktionierung nachlassender Leistungen zu ermöglichen. Die Nichtverlängerung der Amtszeit ist nicht von einem durch Tatsachen belegten Leistungsabfall abhängig."Der BVMW fordert die Landesregierung auf, nachvollziehbare Leistungskriterien zu entwickeln und einzusetzen. Dazu Herbert Schulte vom BVMW NRW www.bvmw-nrw.de: „In der Wirtschaft ist seit Jahr und Tag das Instrument der Zielvereinbarung gebräuchlich. Jeder Unternehmensberater kennt es. Hier kann und muss die Verwaltung von der Wirtschaft lernen. Die einzige Alternative dazu wäre es, zum Beispiel Schulleiterpositionen nur an Angestellte zu vergeben."