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BGH: Widerrufsbelehrung oft ungültig – Widerruf bei Baufinanzierung oder Darlehen auch später möglich

Kreditnehmer können laut BGH vorzeitig aus teuren Immobilienfinanzierungen aussteigen und umfinanzieren – weil die Widerrufsbelehrung oftmals unwirksam ist. Die Kanzlei Steinbock & Partner bietet eine kostenlose Prüfung der Vertragsunterlagen an.
(PM) Würzburg, 21.04.2015 - Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer, die nach dem 1. November 2002 den Vertrag für ihr Darlehen bzw. die Baufinanzierung unterzeichnet hatten: Nach aktuell geltender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind viele der von Kreditgebern und Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft – die Konsequenz: Betroffene Kreditnehmer haben unter Umständen die Möglichkeit, laufende Verträge zu stornieren und in andere, günstigere Finanzierungsmodelle zu wechseln. Die Möglichkeit hierzu besteht auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehens- oder Baufinanzierungsvertrags, denn laut BGH beginnt die 14-tägige Kündigungsfrist gemäß § 495 BGB nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung korrekt und rechtsgültig formuliert ist – wo dies nicht der Fall ist, besteht die Möglichkeit zur Kündigung durch den Kreditnehmer ohne zeitliche Begrenzung fort. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung entfällt in diesem Fall.

Ein Widerruf der Baufinanzierung oder eines Immobiliendarlehens kann sich nach Einschätzung der Rechtsanwälte Steinbock & Partner finanziell auf jeden Fall lohnen. Durch das aktuell niedrige Zinsumfeld können Immobilieneigentümer, die sich für eine Umschichtung in andere Kreditmodelle entscheiden, teils erhebliche Einsparpotenziale realisieren. Noch vor Jahren waren bei Krediten im Immobilienbereich Zinssätze von 4-5 Prozent marktüblich; das derzeitige Zinsniveau liegt mit 2-3 Prozent deutlich darunter. Bei einer Darlehenssumme von beispielsweise 300.000 Euro für den Kauf einer Wohnung würde der Umstieg in eine vorteilhaftere Finanzierung für den Darlehensnehmer einen finanziellen Vorteil von 6.000 Euro im Jahr bedeuten.

Darüber hinaus besteht laut BGH die Möglichkeit, bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigungen als Folge einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens nachträglich von Kreditinstituten zurückzufordern, sofern die im Vertrag enthaltene Widerrufsklausel fehlerhaft und damit unwirksam ist.

Für die erfolgreiche Durchsetzung der Kündigung bestehender Darlehensverträge gegen Banken und Baufinanzierer ist eine Betreuung durch erfahrene Rechtsanwälte in jedem Fall dringend empfehlenswert. Die Rechtsanwälte Steinbock & Partner aus Würzburg beraten persönlich zur Widerrufsbelehrung und begleiten Mandanten bei der außergerichtlichen sowie nötigenfalls gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte gegen die kreditgebenden Unternehmen. Darlehensnehmer können ihre Vertragsunterlagen für eine kostenlose Prüfung an die Rechtsanwälte Steinbock & Partner senden und erhalten zeitnah eine Einschätzung der Rechtslage und ihrer Handlungsmöglichkeiten.

Bisher konnte die Kanzlei Steinbock & Partner bereits in mehreren Fällen für Kreditnehmer eine Kündigung laufender Finanzierungen erreichen. Das renommierte und unabhängige Finanzmagazin Finanztest hatte erst kürzlich über das Thema Widerrufsrecht berichtet und führt die Rechtsanwälte Steinbock & Partner hierbei als eine der erfolgreichen Kanzleien in diesem rechtlichen Spezialgebiet auf.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema Widerruf der Baufinanzierung stellt die Kanzlei Steinbock & Partner auf der Website www.steinbock-partner.de/146_146_1_57_Baufinanzierungen-widerrufen.html zur Verfügung.

Eine persönliche Beratung kann telefonisch, per Mail oder vor Ort in der Kanzlei in Würzburg erfolgen.
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