Pressemitteilung, 02.07.2010 - 18:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
Autofinanzierung - notleidender Kredit, notleidender Leasingvertrag – im Jahr nach der Abwrackprämie ...
Es war zu schön um Wahr zu sein. € 2.500,- für die alte Schrottlaube und die Automobilindustrie überschlug sich zudem mit Rabattaktionen und Billigfinanzierungen.
(PM) Gießen, 02.07.2010 - ...kommt bereits für viele die Ernüchterung!Es war zu schön um Wahr zu sein. € 2.500,- für die alte Schrottlaube und die Automobilindustrie überschlug sich zudem mit Rabattaktionen und Billigfinanzierungen.Gerade Angebote, die 6 oder gar 12 Monate auf Ratenzahlungen verzichteten bzw. aus der Finanzierung einen Einmalbetrag – sei es als sogenanntes „Urlaubsgeld“- auslobten, konnten den Verbraucher unkritisch werden lassen. Als zudem nach einigen Monaten Lieferschwierigkeiten bei Klein- und Kleinstwagen entstanden wurde nicht wenigen eine Fahrzeugklasse offeriert, die wohl komfortabel und verlocken erschien, bei nüchterner Betrachtung aber schlichtweg – insbesondere im Hinblick auf Unterhalt, Wartung, Versicherung und Finanzierungskosten – das Budget sprengte.Kann der Fahrzeugnutzer seine Finazierungsverpflichtung nicht mehr bedienen, folgt sowohl beim Kreditgeschäft als auch beim Leasing beim Vorliegen der Voraussetzungen die Kündigung. Hiernach wird es regelmäßig teuer. Zum Einen ist es selten, dass das finanzierte Fahrzeug kostendeckend verwertet werden kann. Zum Anderen musste die Autofinanzierungsindustrie gerade in der Krise ungewöhnlich stark sinkende Restwerte verkraften. Letzteres ist bei ordentlicher Vertragserfüllung regelmäßig das Problem des Händlers, bzw. des Autoherstellers. Bei vorzeitigen Vertragsabbrüchen zeigt sich jedoch die Tendenz, den eh schon gebeutelten, säumigen Schuldner ordentlich zur Kasse zu bitten. Neben Vorfälligkeitsentschädigung, Zinzschaden, Bearbeitungsgebühren und sonstigen Verzugskosten erhält diese Situation zudem einen faden Beigeschmack, wenn das finanzierte Fahrzeug weit unter Gutachten – und Marktwert an einen Händler veräußert wird, der auf dieser Basis erneut ein gutes Geschäft erzielen kann.Verbraucher die ihr Fahrzeug, egal ob durch Leasing oder Kredit, finanziert haben sind, im Falle des Notleidens der Finanzierung, nicht schutzlos gestellt und tun gut daran, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zur Seite zu nehmen.Hierdurch kann verhindert werden, dass Fahrzeuge „verramscht“ werden und überzogene Restzahlungen aufgerufen werden. Der vorzeitige Abbruch einer Fahrzeugfinanzierung wird zwar regelmäßig nicht billig sein, muss aber nicht zum teuren Fiasko werden.


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ÜBER ZORN REICH WYPCHOL DÖRING, RECHTSANWÄLTE

Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Rechtsanwalt Dominic Döring arbeitet seit 2006 in der Kanzlei und ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als Partner und zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sein besonderes Interesse gilt dem Internet- und Medienrecht (Internetrecht, Presserecht, Medienrecht, EDV-Recht, IT-Recht, Rechtsprobleme von Internetseiten und Online-Shops, Ebay-Problematik, Persönlichkeitsschutz, gewerblicher Rechtsschutz). Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Mietrecht und Gewerbemiete. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/ 2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet als Gründer der Kanzlei und Berater der Anwälte auch weiterhin neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.