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Autofinanzierung - notleidender Kredit, notleidender Leasingvertrag – im Jahr nach der Abwrackprämie ...

Es war zu schön um Wahr zu sein. € 2.500,- für die alte Schrottlaube und die Automobilindustrie überschlug sich zudem mit Rabattaktionen und Billigfinanzierungen.
(PM) Gießen, 02.07.2010 - ...kommt bereits für viele die Ernüchterung!
Es war zu schön um Wahr zu sein. € 2.500,- für die alte Schrottlaube und die Automobilindustrie überschlug sich zudem mit Rabattaktionen und Billigfinanzierungen.
Gerade Angebote, die 6 oder gar 12 Monate auf Ratenzahlungen verzichteten bzw. aus der Finanzierung einen Einmalbetrag – sei es als sogenanntes „Urlaubsgeld“- auslobten, konnten den Verbraucher unkritisch werden lassen.
Als zudem nach einigen Monaten Lieferschwierigkeiten bei Klein- und Kleinstwagen entstanden wurde nicht wenigen eine Fahrzeugklasse offeriert, die wohl komfortabel und verlocken erschien, bei nüchterner Betrachtung aber schlichtweg – insbesondere im Hinblick auf Unterhalt, Wartung, Versicherung und Finanzierungskosten – das Budget sprengte.

Kann der Fahrzeugnutzer seine Finazierungsverpflichtung nicht mehr bedienen, folgt sowohl beim Kreditgeschäft als auch beim Leasing beim Vorliegen der Voraussetzungen die Kündigung. Hiernach wird es regelmäßig teuer. Zum Einen ist es selten, dass das finanzierte Fahrzeug kostendeckend verwertet werden kann. Zum Anderen musste die Autofinanzierungsindustrie gerade in der Krise ungewöhnlich stark sinkende Restwerte verkraften.
Letzteres ist bei ordentlicher Vertragserfüllung regelmäßig das Problem des Händlers, bzw. des Autoherstellers. Bei vorzeitigen Vertragsabbrüchen zeigt sich jedoch die Tendenz, den eh schon gebeutelten, säumigen Schuldner ordentlich zur Kasse zu bitten. Neben Vorfälligkeitsentschädigung, Zinzschaden, Bearbeitungsgebühren und sonstigen Verzugskosten erhält diese Situation zudem einen faden Beigeschmack, wenn das finanzierte Fahrzeug weit unter Gutachten – und Marktwert an einen Händler veräußert wird, der auf dieser Basis erneut ein gutes Geschäft erzielen kann.

Verbraucher die ihr Fahrzeug, egal ob durch Leasing oder Kredit, finanziert haben sind, im Falle des Notleidens der Finanzierung, nicht schutzlos gestellt und tun gut daran, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zur Seite zu nehmen.

Hierdurch kann verhindert werden, dass Fahrzeuge „verramscht“ werden und überzogene Restzahlungen aufgerufen werden. Der vorzeitige Abbruch einer Fahrzeugfinanzierung wird zwar regelmäßig nicht billig sein, muss aber nicht zum teuren Fiasko werden.
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