Pressemitteilung, 10.10.2008 - 09:07 Uhr
Perspektive Mittelstand
Ausbildungsförderung – neue Möglichkeiten für Unternehmen
(PM) , 10.10.2008 - Aufgrund des für gut ausgebildete Arbeitnehmer im Vergleich zu ungelernten oder gering qualifizierten Mitarbeitern geringeren Risikos der Arbeitslosigkeit wurden verschiedene Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitnehmern eingeführt. Da eine Berufsausbildung an unterschiedlichen Hindernissen scheitern kann, bedarf es zur Problemlösung auch verschiedener Ansätze. Neben dem im Juni 2008 vom Bundestag verabschiedeten Ausbildungsbonus gibt es zahlreiche weitere Förderprogramme und -maßnahmen. Der Ausbildungspakt 2007 bis 2010 will allen ausbildungswilligen und -fähigen jungen Menschen ein Angebot auf Ausbildung unterbreiten. Wobei die Wirtschaft eine Steigerung der Ausbildungsleistung durch zusätzliche Ausbildungsplätze und –betriebe zugesagt hat. Die Bundesregierung will vor allem die Aufstockung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), eine Fortführung des Ausbildungsplatzprogramms Ost, einen bestimmten Anteil Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung und die Auflage eines Förderprogramms „Passgenaue Vermittlung Auszubildender“ an ausbildungswillige kleine und mittlere Unternehmen. Für Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, für noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreife Personen und für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende gibt es die Möglichkeit, über ein qualifiziertes Langzeitpraktikum in einen anerkannten Ausbildungsberuf einzusteigen und damit in eine nachfolgende Ausbildung zu gelangen.Das Ausbildungsplatzprogramm Ost 2008 dient der Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für nicht vermittelbare Bewerber in den Neuen Bundesländern in anerkannten Ausbildungsberufen oder einer schulischen Berufsausbildung. Über das Arbeitsmarktprogramm „Job 4000“ soll u.a. die Ausbildung von schwerbehinderten Jugendlichen durch die Schaffung neuer betrieblicher Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Übernahme von schwerbehinderten Menschen in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis mittels Zahlung von Prämien für zusätzlich geschaffene Aus¬bildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche gefördert werden.Die Verbundausbildung wird durch verschiedene Maßnahmen, überwiegend auf der Basis ländereigener und regionaler Förderprogramme, teilweise auch unter Einbeziehung des Europäischen Sozialfonds, gefördert. Zur Beseitigung individueller Ausbildungshindernisse bietet der Gesetzgeber für die benachteiligten Gruppen verschiedene Hilfen wie z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, ausbildungsbegleitende Hilfen bei sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Auszubildenden, die Ermöglichung einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung und das im Juni 2008 neu eingeführte Instrument der Berufseinstiegsbegleitung.Für Arbeitgeber, die Jugendlichen mit einer Schwerbehinderung eine Berufsausbildung ermöglichen wollen, kommen zahlreiche finanzielle Fördermöglichkeiten in Frage, wobei Fördermittel in diesem Zusammenhang von den Agenturen für Arbeit, den Integrationsämtern und Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt werden. Auf Ebene der Bundesländer gibt es zahlreiche Förderprogramme, die darauf ausgerichtet sind, mehr ausbildungswilligen Bewerbern eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen. Wie die bundesweiten Programme sind auch die Fördermaßnahmen auf Länderebene nicht nur recht zahlreich – eine Datenbank wies im Jahr 2007 insgesamt 123 geförderte Programme zu Aus- und Weiterbildung nach –, sondern auch in erheblichem Umfang mit relativ kurzer Laufzeit ausgestattet und werden mitunter recht kurzfristig aufgelegt. Teilweise ist die Zahl der geförderten Ausbildungsplätze auch recht begrenzt. [Informationen unter: www.forum-verlag.com/berufsbildungsrecht ]