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Pressemitteilung

Auch in Baden Württemberg erkennen Gerichte den EU Führerschein an.

(PM) Internet, 04.10.2010 - Immer mehr Gerichte in Deutschland erkennen den EU Führerschein an. Nun hat auch das Amtsgericht Künzelsau am 14.07.2010 beschlossen, den EU-Führerschein in Deutschland an zu erkennen. Damit ist der auf dem gesetzeskonformen Wege erworbene EU-Führerschein in Deutschland absolut legal und rechtssicher.

Im aktuellen Fall hat das AG einen Eu-Führerscheininhaber vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein freigesprochen mit der Begründung, dass der deutsche §28 Abs.4 Nr 3 Fev, der die Benutzung des EU-Führerscheines n Deutschland einschränkt, mit dem EU – Recht unvereinbar ist!

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte somit in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein nicht erfüllt war. Der Richter betont deutlich in seiner Begründung, dass ein EU-Dokument von allen Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland, ohne Einschränkung anzuerkennen ist. Dies ist im Urteil des Europäischen Gerichtshofes Art.1 Abs2 RiL 91/439/EWG manifestiert. Diese Richtline erlegt Deutschland im Übrigen auch auf, in die FeV den gültigen EU-Führerschein einzuarbeiten.

Nur der Ausstellermitgliedsstaat hat die Aufgabe sich von der Fahreignung und der Rechtmäßigkeit des Wohnsitzes zu überzeugen. Der Besitz des Führerscheins ist als Nachweis darüber anzusehen, dass der Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung alle Bedingungen erfüllt. Selbst unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen der Mitgliedsstaaten berühren nicht die gegenseitige Anerkennung. Es gilt in allen Fällen der Vertrauensgrundsatz. Lediglich bei einem erneuten manifestierten Missbrauch ist das Führen von Kraftfahrzeugen zu untersagen.

Weiter stellt der Richter einen Verstoß des Völkerrechts fest, da mit dem Gebaren der Behörden der deutschen Bevölkerung vorgeworfen wird, sie seien ein Volk von Säufern und Kiffern, die immer unter Drogeneinfluss am Verkehr teilnehmen.

Das Urteil gestattet ausdrücklich die Benutzung des Führerscheines, wenn der Inhaber sich entsprechend der Straßenverkehrsordnung verhält, die in Deutschland verhängte Sperrfrist und die Meldegesetze eingehalten wurden.
Allerdings erhält das Gericht die folgende Mahnung im Wortlaut aufrecht:

„..derjenige welcher nationales Recht umgeht, möglicherweise legal, eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat, weshalb er sich an geeigneter Stelle zu informieren hat…“

Das Problem hierbei ist jedoch, dass selbst die geeigneten und neutralen Stellen Zweifel haben, wie das Recht zu handhaben ist. An manchen Stellen ist folgender Grundsatz offensichtlich nicht bekannt: EU-Recht bricht Bundesrecht und Bundesrecht bricht Landesrecht.

Damit folgt das AG unter anderem den Beschlüssen der Gerichte anderer Bundesländer (HessVGH, Beschluss vom 4.12.2009 - 2 B 2138/09 -, BA 47, 154 ff. sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.2.2010 - 10 B 11351/09) an
Im Klartext heißt das, das Gericht erkennt Ausnahmen von der Anerkennung der EU-Papiere nur an, wenn schwerwiegende Gründe Vorliegen oder die EU Vorgaben nicht erfüllt wurden (Wohnsitzregel, Sperrzeit)
Mit diesem Urteil darf der Inhaber eines EU-Führerscheins diesen auf deutschen Straßen nutzen und Baden Würtemberg ist das vierte Bundesland was somit auf dem Wege ist, den EU-Führerschein anzuerkennen.
Aber wie kann man denn nun einen EU-Führerschein erwerben und sicher sein, dass man auf der richtigen Seite des Gesetzes ist, denn es gibt viele schwarze Schafe?

Am besten ist es, wenn der Führerscheinaspirant sich zunächst einmal gut informiert. Rolf Herbrechtsmeier hat die verschiedenen Praktiken als Insider in diversen Fernsehsendungen bereits offen gelegt. Diese Berichte kann sich der interessierte Führerscheinaspirant auf der Seite www.ohne-mpu.com ansehen.
Sowohl die Agentur Tarabas 68 als auch die Agentur Struhar ( www.eu-fuehrerschein-cz.com/ ) gelten in diesen Kreisen als sehr seriöse Anbieter mit hohen Erfolgsquoten.
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