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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bestimmen den Unternehmensalltag

Arbeitsschutz beziehungsweise Arbeitssicherheit zählen zu den Kernaufgaben eines jeden Unternehmens und sind von Seiten des Gesetzgebers verpflichtend. Mittels zyklischer Unterweisungen wird dieser Forderung nachgekommen.
(PM) Ulm, 25.03.2011 - Die Zielsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) besteht darin, die Gesundheit aller Mitarbeiter durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Die Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes werden durch das Betriebsverfassungsgesetz ergänzt.

Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte geregelt. Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegt die Unterstützung des Arbeitsgebers in allen Belangen der Arbeitssicherheit. Dabei kommt ihnen aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und angebracht darauf zu reagieren sowie darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen vorhanden sind.

Es dürfen seitens der Arbeitgeber lediglich Personen als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden, die über die nötige sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. In der unternehmerischen Praxis finden sich infolgedessen hauptsächlich Ingenieure, Techniker oder aber auch Meister, welche die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit inne haben.

In § 12 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes ist verpflichtend festgeschrieben, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterweisen müssen. Als Unterweisungen gelten Anweisungen und Erläuterungen des Arbeitgebers, in denen verbindliche, auf den konkreten Arbeitsplatz beziehungsweise Arbeitsbereich ausgerichtete Regeln kommuniziert und dokumentiert werden, welche darüber hinaus auch um praktische Übungen ergänzt werden können. Ziel der Unterweisung ist, dass der Mitarbeiter eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann.

Neben den konkreten, arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen, zählen die von den Mitarbeitern zu beachtenden Schutzmaßnahmen, bereits getroffene Schutz- und Notfallmaßnahmen sowie einschlägige Vorschriften und Regeln – in Form von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen – zu den minimal geforderten Inhalten von Unterweisungen.

Bei der Erstunterweisung neueingestellter Mitarbeiter sind neben den allgemeinen und arbeitsplatzbezogenen Inhalten auch die Organisation sowie die Ansprechpartner des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb zu vermitteln. Darüber hinaus muss der neue Mitarbeiter über Erste Hilfe, Unfallschwerpunkte, Rettungswege und Brandschutz Bescheid wissen, um sich entsprechend verhalten zu können.

Eine konkrete Frist für die Wiederholung beziehungsweise Auffrischung von Unterweisungen wird durch das Arbeitsschutzgesetz nicht vorgegeben. Wenn keine Veränderungen im Arbeitsbereich eintreten, ist die Unterweisung mindestens einmal im Jahr zu wiederholen, um den Mitarbeitern die Unterweisungsinhalte erneut in Erinnerung zu rufen.
Demgegenüber steht die Unterweisung für Jugendliche nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz, welche halbjährlich durchzuführen ist. Die Herausforderung für Unternehmen stellt in der Regel nicht die operative Durchführung der Unterweisungen dar, sondern vielmehr die Einhaltung der Fristen sowie die Erfassung und Verwaltung der Teilnehmer, welche an den Unterweisungen teilgenommen haben.

Speziell auf der administrativen Ebene greifen Unternehmen insofern vermehrt auf den Einsatz von geeigneten Softwarelösungen zurück. Der webbasierte Personalmanager von BITE bietet Unternehmen diesbezüglich umfassende und durchgängige Unterstützung.

Mittels des BITE Personalmanagers werden Unterweisung – sowie dafür gegebenenfalls notwendige Grundkurse – detailliert erfasst und verwaltet. Durch den Unterweisungen zugewiesene Zyklen werden die nächstfälligen Wiederholungstermine automatisiert im System generiert.

Darüber hinaus visualisiert das Modul Ereignismanagement alle fälligen sowie überfälligen Unterweisungstermine in komprimierter Form und bietet zudem noch die Möglichkeit, dass der Benutzer mittels einer wöchentlichen Reminder-Email an die Termine erinnert wird.

Im Zuge der Unterweisungen erhaltene Teilnahmebestätigungen können wiederum im Modul Zertifikatsmanagement des BITE Personalmanagers sowie parallel dazu in der jeweiligen Digitalen Personalakte erfasst und verwaltet werden.
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