Wann mit einer Ablehnung zu rechnen ist
(PM) Leipzig, 11.06.2010 - Der Selbständigenstatus ist längst kein Garant für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung. So müssen laut dem Versicherungsportal
www.private-krankenversicherung.de bestimmte Berufsgruppen erfahrungsgemäß mit einer ausführlichen Bonitätsprüfung rechnen.
Vor allem Personenkreise, die Berufe mit einem hohen Gesundheitsrisiko oder schwerem körperlichen Einsatz ausüben, werden von den einzelnen Gesellschaften kritisch geprüft. Aber auch Berufssportler und ausländische Mitbürger müssen mit erschwerten Aufnahmeverfahren rechnen. Gastwirte, Handelsvertreter oder auch im Handel, Handwerk und Gewerbe Tätige müssen die ihnen unterstellte niedrigere Bonität mittels tiefgreifender Rechercheprüfungen widerlegen. Darüber hinaus stehen diese Berufsgruppen in der Pflicht, eine vorherige Krankenversicherung nachzuweisen. Recht geringe Chancen auf eine Aufnahme in die PKV haben zudem Verbraucher mit gesundheitssensiblen Berufen, wie zum Beispiel Leibwächter. Ebenso ergeht es Berufsgruppen, die schwere körperliche Arbeit zu leisten haben. Hierzu zählen beispielsweise Metzger, Akrobaten und Forstarbeiter. Auch sollten Antragsteller, die im Nachtgewerbe oder im Animationsbereich tätig sind, sich auf erschwerte Aufnahmebedingungen vorbereiten. Vertragsabschlüsse kommen hier nur selten zustande. Doch in einigen Fällen kann eine rein formelle Umbenennung zu einem positiven Vertragsergebnis führen. So findet die Bezeichnung ‚selbständige Vertriebsassistentin‘ im Vergleich (
www.private-krankenversicherung.de/vergleich/) zu ‚Fotomodel‘ bei den Gesellschaften größere Akzeptanz.
Bei der Wahl des Krankentagegeldes gilt es, zwei Grundsätze zu beachten. Zum einen sollte es vom Antragsteller nicht zu früh und zum anderen nicht zu hoch angesetzt werden. Eine Karenzzeit bis zum 28. Krankheitstag ist in jedem Fall akzeptabel. Misstrauisch dürften die Versicherungen allerdings bei einem beantragten Krankentagegeld von 100 Euro ab dem 21. Tag werden.
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