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„Abwrackprämie“ entsorgt Arbeitnehmer ab 50 – Staat subventioniert das Ausscheiden älterer Mitarbeiter

(PM) , 24.05.2006 - Bonn/Düsseldorf – Die so genannte „Abwrackprämie“ sorgt dafür, dass viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nach Erreichen des 50. Lebensjahres nach Hause schicken. Bis 2011 erhalten sie dafür sogar staatliche Zuschüsse. „Und auch nach diesem Zeitpunkt werden sie tunlichst vermeiden, ihre Leute bis zum 67. Lebensjahr im Betrieb zu halten. Die einschlägigen Wirtschaftsverbände werden in Berlin schon dafür sorgen, dass es eine Fortsetzung der Abwrackprämie gibt, wenn auch unter anderem Etikett“, schreibt Capital-Chefredakteur www.capital.de Klaus Schweinsberg. Wer das Rentensystem sanieren wolle, müsse gleichzeitig dafür sorgen, dass ältere Arbeitnehmer nicht nur geduldet, sondern wirklich gewollt werden. Allerdings müsse offen ausgesprochen werden, dass ältere Arbeitnehmer weniger leistungsfähig seien. Schweinsberg empfiehlt das japanische Modell: Dort würden spätestens nach dem 60. Lebensjahr die Karten neu gemischt. Entweder verlasse der Arbeitnehmer dann seine Firma in Richtung Selbständigkeit oder er gehe weiterhin seiner gewohnten Beschäftigung nach. Dann allerdings für weniger Geld und ohne Ansprüche aus seiner früheren Betriebszugehörigkeit. Dies traue sich in Deutschland aber noch niemand zu sagen. Dass die Deutschen bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer auf dem falschen Dampfer sind, das meint auch die Wirtschaftswoche (Wiwo) www.wiwo.de. Man muss ja nicht gleich bis nach Japan schauen: Schon in Großbritannien nehmen aufgrund des flexibleren Arbeitsmarktes deutlich mehr Senioren völlig selbstverständlich am Erwerbsleben teil. Unter dem Strich, so die Wiwo, stehen hier zu Lande die Hälfte der 55- bis 64-jährigen dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr zur Verfügung. Die Union hat jetzt ein Kombilohn-Modell erarbeitet, wonach der Staat einem Arbeitgeber, der einen Langzeitarbeitslosen unter 25 oder über 50 einstellt, einen Zuschuss von 40 Prozent zum Bruttolohn zahlen soll. Dies soll für Bruttolöhne bis 1.300 Euro für Jüngere und 1.600 Euro für Ältere gelten; der maximale Zuschuss würde demnach 520 beziehungsweise 640 Euro betragen. Der Unions-Vorschlag habe einen wesentlichen Schwachpunkt, so Wiwo-Redakteur Rolf Ackermann: „Der staatliche Zuschuss wird an die Unternehmen ausgezahlt, die, das zeigt die Erfahrung, in der Regel nur die Subvention abschöpfen, ohne in nennenswertem Umfang dauerhaft zusätzliche Beschäftigung zu schaffen.“ Es sei deshalb besser, den Zuschuss nicht an die Unternehmen, sondern an die Arbeitnehmer zu zahlen. „Ältere Arbeitnehmer finden auf flexiblen Arbeitsmärkten viel schneller einen Job. Insbesondere bei den Dienstleistungen gibt es hier noch viel Potenzial. Die erfolgreichen Beispiele aus Großbritannien und den Vereinigten Staaten zeigen aber, dass diese Tätigkeiten nicht unbedingt üppig bezahlt werden“, weiß Udo Nadolski, Geschäftsführer des Düsseldorfer Beratungshauses Harvey Nash www.harveynash.de. Wiwo-Redakteurin Yvonne Esterhazy beschreibt das Vorbild Großbritannien. Mit einer Beschäftigungsquote von 74,5 Prozent und einer Arbeitslosenquote von rund fünf Prozent gehöre die britische Insel mit Kanada und den USA zu den Musterschülern unter den sieben führenden Industrienationen. In Supermarkt- und Heimwerkerketten müssen Regale neu befüllt und elektronische Kassen bedient werden. Außerdem ist der Bedarf an flexiblen Teilzeitkräften sehr hoch, da manche Großmärkte rund um die Uhr geöffnet haben. Der Staat steuert, dass die vielleicht nicht sehr attraktiven und mäßig bezahlten Jobs auch angenommen werden. Vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters haben die Briten nur Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld, und auch dieses ist auf rund 55 Pfund oder 80 Euro pro Woche begrenzt. Danach gibt es nur noch eine Mindestsicherung für Bedürftige. Klar, dass sich viele ältere Arbeitslose auf der Insel anstrengen, schnell wieder in Lohn und Brot zu kommen.
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