Pressemitteilung, 17.11.2008 - 12:24 Uhr
Perspektive Mittelstand
Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Girokonten stellen
(PM) , 17.11.2008 - Kleinvieh macht auch Mist. Die Volksweisheit gilt umso mehr in Zeiten, in denen Sparer ihr Geld zusammenhalten wollen. Deshalb erfreuen sich verzinste Girokonten wachsender Beliebtheit. Deren Zinserträge, die sich übers Jahr oftmals zu zweistelligen Beträgen summieren, nehmen Kontoinhaber gern mit. Was viele nicht wissen: Ab 1. Januar 2009 gehen von jedem Zins-Euro mehr als 25 Cent direkt an den Fiskus. Denn mit der Einführung der Abgeltungssteuer im kommenden Jahr werden sämtliche Zinserträge besteuert, unabhängig von ihrer Höhe. Also auch die Zinsen auf Girokonten. Wie viele der rund 90 Millionen deutschen Girokonten betroffen sind und wie viel der Fiskus durch die Besteuerung von Kleinstbeträgen zusätzlich einnimmt, weiß das Bundesministerium der Finanzen nicht. „Das wurde nicht gesondert erfasst. Dazu können wir keine Aussage machen“, räumte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Finanz-Website www.alles-zur-abgeltungssteuer.de ein. Deren Betreiber schätzen, dass es sich jährlich mindestens um einen zweistelligen Millionenbetrag handelt. Betroffen von der Neuregelung sind auch andere Konten, auf denen so genannte Kleinstbeträge anfallen, etwa verzinste Kreditkartenkonten, Sparbücher mit Kleinsteinlagen, zum Beispiel bei Kindern, aber auch Genossenschaftskonten mit geringer Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen. Für Kontobesitzer bedeutet das: Zinserträge sollten für alle Konten freigestellt werden. Entsprechende Freistellungsaufträge in Höhe von bis zu 801 Euro bzw. 1602 Euro (Zusammenveranlagte) können bei der jeweiligen kontoführenden Stelle abgegeben werden. Für Personen mit niedrigem Einkommen, etwas Rentner, Kinder oder Geringverdiener, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen und diese bei der Bank oder Sparkasse einzureichen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung werden keine Steuern ans Finanzamt abgeführt.Kontobesitzer sollten daher jedem Kreditinstitut, bei dem sie mindestens ein Konto führen, einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben – beispielsweise auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem Sparbuch hinterlegt ist. Andernfalls müssen Sie die abgeführte Steuer entweder abschreiben – oder sich mühselig über die Steuererklärung zurückholen.Hintergrund: Die Abgeltungssteuer kommt. Ab 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, sondern mit einer pauschalen Steuer von bis zu 28 Prozent. Was da genau auf wen zukommt, darüber informiert die unabhängige Finanz-Website Alles-zur-Abgeltungssteuer.de. Hier finden Anleger alle wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer – von unabhängigen Wirtschaftsjournalisten recherchiert.Mehr Informationen: www.alles-zur-abgeltungssteuer.de