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Pressemitteilung

REW Solar® AG: Ab Mai dürfen Photovoltaikanlagen-Betreiber mit Zuschüssen rechnen

REW Solar® AG informiert über Details zur neuen Bundesförderung für Solarstromspeicher
(PM) Dortmund, 03.03.2013 - Im Mai 2013 beginnt das Solarstromspeicher-Förderprogramm der Bundesregierung. Durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für Photovoltaik-Anlagen mit Solarstromspeicher will die Regierung deren Etablierung unterstützen und die Technologieentwicklung vorantreiben. Die REW Solar® AG hat dabei auch die bessere Netzintegration kleiner Photovoltaik-Anlagen im Blick.

Käufer von Photovoltaik-Anlagen mit Solarstromspeicher erhalten dann ab Mai nicht nur zinsgünstige KfW-Darlehen, sondern auch einen Tilgungszuschuss des Bundesministeriums (BMU). Damit übernimmt der Staat einen Großteil der Solarspeicher-Kosten. Vorausgesetzt, die Leistung der Anlage liegt unter 30 kWp.

Bezuschusst werden auch Anlagen mit nachträglich installiertem Solarstromspeicher, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden. Die REW Solar® AG unterstütz diese Entwicklung in Richtung einer dezentraleren Energieversorgung und stellt unter www.rewsolar-solarstromspeicherfoerderung.de weitere Informationen zum Thema „Förderung von Solarstromspeichern“ zur Verfügung.

Solarbatterien leisten wichtigen Beitrag zur sicheren Energieversorgung

Photovoltaik-Batteriespeicher ermöglichen es Solarstromanlagen-Betreibern, mehr Strom selbst zu nutzen. Je nach Anlagengröße liegt das Plus bei 60 %. Einspeise-Spitzen werden um 40 % entlastet. Die Aufnahmefähigkeit der Stromnetze steigt dadurch um 66 %. Zu diesem Schluss kam das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE in einer vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in Auftrag gegebenen Studie, die im Januar publiziert wurde.

Die REW Solar® AG zu den Auswirkungen auf die EEG-Umlage

Auch die EEG-Umlage dürfte durch den vermehrten Einsatz von Solarstromspeichern sinken. Denn für selbsterzeugten und -verbrauchten Strom gibt es weder einen Umlagen-Aufschlag, noch eine Einspeise-Vergütung. Neben dem Rückgang der Vergütung hat auch die Entlastung der Einspeise-Spitze eine mindernde Wirkung auf die EEG-Umlage.

REW Solar® AG rät, Förderung zu beantragen

Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, kann bei der Hausbank ein Antrag gestellt werden. Der Zinssatz ist am Kapitalmarkt ausgerichtet und wird am 1. Mai 2013 veröffentlicht.
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