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AWD: Krankenkassen rechnen mit Zusatzbeiträgen für die Versicherten

Hannover, im September 2009: Seit der Gesundheitsreform zahlen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen so genannten Einheitsbetrag, der nach Meinung von AWD aber nicht von langer Dauer sein wird.
(PM) Hannover, 12.09.2009 - Die meisten Bundesbürger sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung – egal, ob es sich um eine Ersatz-, Orts- oder Betriebskrankenkasse handelt. Diese gesetzlich Versicherten bezahlen seit Anfang 2009 einen Einheitsbetrag in Höhe von 15,5 und seit Juli 2009 14,9 Prozent ihres Bruttolohns und damit nach Informationen von AWD in der Regel deutlich mehr, als sie bisher zahlen mussten. Der Einheitsbetrag fließt in den so genannten Gesundheitsfonds. Einen Zusatzbeitrag können die Kassen dann erheben, wenn sie mit ihrer Zuweisung aus dem Fonds nicht auskommen.

Viele Krankenkassen rechnen nun mit solchen Zusatzbeiträgen, welche die gesetzlich Versicherten bezahlen müssen. Laut AWD begründen die Krankenkassen mögliche Zusatzbeiträge mit steigenden Kosten, die zum Beispiel durch höhere Arzthonorare und Arzneimittelkosten entstünden. Nach Ansicht der gesetzlichen Kassen treibt auch die so genannte Schweinegrippe die Beiträge in die Höhe, während gleichzeitig die steigende Arbeitslosigkeit zu sinkenden Einnahmen führt. Als erste gesetzliche Krankenkasse wird die Gemeinsame BKK Köln (GBK) rückwirkend zum 1. Juli 2009 einen Zusatzbeitrag erheben – die rund 30.000 Mitglieder müssen unabhängig von ihrem Einkommen der Kasse einen Zusatzbeitrag von pauschal acht Euro im Monat zahlen.

AWD weist darauf hin, dass für Versicherte ein Recht auf Sonderkündigung besteht, sobald die Krankenkasse diesen Zusatzbeitrag erhebt. Außerdem muss die Kasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels hinweisen. Nimmt der Versicherte daraufhin sein Kündigungsrecht wahr, muss im Kündigungszeitraum von zwei Monaten der Zusatzbeitrag nicht bezahlt werden, informiert AWD.

Nach Meinung von AWD sollten Versicherte grundsätzlich darauf achten, dass sie sich mit einem Wahltarif ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, etwa als Selbstbehalts- oder Rückerstattungstarif, drei Jahre an ihre Kasse binden. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es allerdings dann nicht. So ist es laut AWD oft ratsam, mit privaten Krankenzusatz-Versicherungen zusätzliche Leistungen abzusichern. Ein Vorteil privater Zusatzversicherungen für Versicherte ist die Möglichkeit, im Falle von Zusatzbeiträgen schneller die gesetzliche Krankenkasse wechseln zu können.

Wer komplett von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, kann dies laut AWD tun, wenn das Bruttoeinkommen drei Jahre lang oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze von aktuell 48.600 Euro im Jahr liegt. Darüber hinaus können Beamte, Freiberufler oder Selbstständige in der Regel sofort in die PKV wechseln und von besseren Leistungen profitieren. Wer sich dagegen nicht komplett privat versichern kann, dem empfiehlt AWD, Lücken mit einer entsprechenden privaten Krankenzusatz-Versicherung zu schließen – die zertifizierten AWD-Experten ermitteln für ihre Mandanten den Versicherungsbedarf und finden auch für Sie das individuell passende Angebot.
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