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Neue Stabstelle im Betrieb: der Gleichbehandlungsmanager/in

(PM) , 10.08.2006 - Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bringt für alle Unternehmen und die Öffentliche Verwaltung gravierende Änderungen mit sich. Es besteht zum Teil ein großes Maß an Unsicherheit. Nach dem AGG muss jedes Unternehmen – je nach Größe und Anzahl seiner Betriebsstätten – eine oder mehrere Beschwerdestellen einrichten. Dort können sich die Beschäftigten beschweren, wenn sie sich vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, Kollegen oder Dritten wegen eines im AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Die Beschwerde muss daraufhin inhaltlich korrekt geprüft, sorgfältig dokumentiert und nach den Grundsätzen rechtsstaatlichen Handelns einwandfrei weiter bearbeitet werden. Um diese Aufgaben zu leisten, sind vertiefte Kenntnisse der Vorschriften des AGG und anderer Rechtsnormen erforderlich. Darüber hinaus sind bestimmte ethische Grundsätze wegen der besonderen „Vermittlerstellung“ zu beachten. Für die Qualifizierung auf dem Gebiet des AGG und zur besonderen Befähigung für das Ausüben der Beschwerdestelle gibt es jetzt einen in Deutschland einzigartigen Fortbildungslehrgang mit Abschlußprüfung zum „Gleichbehandlungsmanager/in.“ Zur fundierten Beurteilung von Benachteiligungen muss der künftige „Gleichbehandlungsmanager/in“ intensiv die juristischen Falllösetechniken zum AGG trainieren, ohne dazu juristischen Hintergrund zu benötigen. Gleichzeitig wird er dazu ausgebildet, die in der betrieblichen Praxis auftretenden Konfliktpotenziale frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu lösen. Für diesen Zweck erlernt der künftige „Gleichbehandlungsmanager/in“ die Technik und Anwendung des professionellen Konfliktverhandelns. Die Teilnehmer des Lehrgangs können nach der erfolgreich absolvierten Abschlußprüfung sicher und fundiert die häufigsten Schwierigkeiten im arbeits- und zivilrechtlichen Bereich des AGG lösen. Und sie sind dazu qualifiziert, gleichzeitig eine Funktion als „Stabstelle“ für das AGG im Unternehmen wahrzunehmen und Konflikte zu lösen. Denn je fundierter die Ausbildung des AGG-Experten, desto kostensparender ist die Ausstrahlung seines Amtes für das gesamte Unternehmen. Weitere Informationen können auf der Website www.gleichbehandlungsmanager.de abgerufen werden.
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