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www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de

In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten – ganz allgemein mal - die Krankheiten als Berufskrankheiten,
(PM) München, 26.09.2009 - die sich der Versicherte durch die Ausübung seiner Arbeit zuzieht und die in der Berufskrankheiten-Liste enthalten sind (oder auch durch neueste medizinische Erkenntnisse durch die Tätigkeit verursacht sind. Das aber mal in Klammern, da das einen recht komplizierten Vorgang darstellt.) Da es insbesondere bei der Berufskrankheit 1303 „Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe und durch Sterol“ die Kritik gab, dass hier die möglichen Krankheitsbilder zu komplex sind, wurde nun darauf reagiert und die Berufskrankheiten-Liste durch die Nummer 1318 erweiterte – „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Allgemein gesprochen wird dabei häufig von der „BK 1318 Blutkrebs durch Benzol“. Die Verordnung („Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung“) trat nun am 01.07. dieses Jahres in Kraft.

Wichtig ist der Zusatz des lymphatischen Systems, da dieser die Lymphdrüsen und –knoten erfassen, die häufig bei Krebsen eine entscheidende Rolle spielen (z.B. lymphatische Leukämie).

Auch wenn es so ist, dass heute aufgrund der Erkenntnis der Gefährlichkeit von Benzol, vielfach auf den Einsatz dieses Stoffes verzichtet wird, tragen viele Menschen ggf. noch die Folgen früherer Zeiten mit sich. Benzol wurde vielfältig eingesetzt, z.B. als Lösungsmittel. Die Aufnahme in den Körper erfolgte über die Atmung oder die Haut. Und da nachgewiesen wurde, dass häufiger Kontakt mit Benzol Krebs auslösen kann, wurden die genannten Berufskrankheiten für die gesetzliche Unfallversicherung formuliert.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet natürlich über die Berufskrankheiten-Liste einen Schutz, der über die private Unfallversicherung in einem Punkt weit hinausgeht - es sind auch Krankheiten erfasst. Da jedoch nur für die in der Liste geführten Krankheiten geleistet wird und auch nur dann, wenn ganz klar nachzuweisen ist, dass die Krankheit durch die berufliche Tätigkeit sich bilden konnte, ist der Schutz doch wieder sehr speziell auf nur einige Fälle begrenzt.

Wesentlich besseren Versicherungsschutz bietet hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese leistet, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dabei ist unerheblich, ob der Grund hierfür eine Krankheit oder ein Unfall ist. Es ist auch unerheblich, ob Unfall oder Krankheit durch die berufliche Tätigkeit hervorgerufen wurden. Zudem werden auch psychische Erkrankungen anerkannt. Diese sind ja inzwischen eine der häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

In der Berufskrankheiten-Liste der gesetzlichen Unfallversicherung finden sich keine psychischen Erkrankungen. Die Ursachen seien zu vielfältig, als dass man eindeutig nachweisen könnte, dass die berufliche Tätigkeit der Grund sein.

Sicher – die gesetzliche Unfallversicherung kommt den Arbeitnehmer natürlich günstig, die Beiträge bezahlt schließlich nur der Arbeitgeber. Sie bietet jedoch wahrlich nur sehr eingeschränkten Schutz, auch wenn jetzt tatsächlich mal eine Berufskrankheit dazukam.
Umfangreicheren Schutz vor dem Risiko, für sein Erwerbseinkommen nicht mehr selbst sorgen zu können, da man krank oder verletzt ist, bietet die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die kostet aber dann natürlich auch etwas mehr.

Weitere Infos:
Antonie Müller
Bergmannstrasse 14
80399 München
E-Mail: a.mueller (at) studentenmail .de
www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de

www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de ist ein versicherungsneutrales Portal rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung.
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