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MC Management Consultants Sàrl
Pressemitteilung

www.frankreich-gmbh.com - Experten wie der DIHT empfehlen die Sarl

(PM) , 27.08.2007 - www.Frankreich-GmbH.com - Experten empfehlen Sarl anstelle Limited

Die Gründung einer Limited ist per Internet schnell vollzogen, später zerstört die Realität die hohen Erwartungen: Die Werbung der Gründungs-Agenturen hat mehr versprochen als gehalten, wie z. B. doch keine flexible Handhabung aufgrund des angeblich einfachen Gesellschaftsrechts und nun noch die nicht genannten hohen Folgekosten für einen Rechtsanwalt im englischen und deutschen Gesellschaftsrecht ....

„Die Limited ist schließlich nicht die einzige attraktive Gesellschaftsform in Europa. Es erstaunt eigentlich, dass man in Deutschland nicht schon die sehr viel näher liegende französische Sarl, die ähnliche Vorzüge bietet, entdeckt hat“,

so Dieter Möllering, Leiter der Abteilung Recht im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme.

Die Sarl hat wie die Limited die gleichen Vorteile gegenüber der GmbH:

- Die Höhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt.
- Der Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden.
- Die Gründung ist innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen vollzogen

Die Sarl hat aber auch gegenüber der Limited erhebliche Vorteile:

- Die Sarl wurde 1925 in Anlehnung an das deutsche GmbH-Recht geschaffen.
- Somit sind die Vorschriften geläufig und nicht fremd wie im englischen Recht.
- Der Beratungsaufwand ist daher weitaus geringer und somit auch dessen Kosten.
- Beim Handelsregister kann der Gesellschaftsvertrag nicht eingesehen werden.
- Es muss keine unbekannte dritte Person (company secretary) eingesetzt werden.
- Es fallen somit auch keine Kosten für den company secretary an.
- Die Sarl wird - genau so wie eine GmbH – bei einer Pflichtverletzung nicht im Handelsregister gelöscht.
- Gewinne können uneingeschränkt ausgeschüttet werden.
- Es besteht für den Geschäftsführer keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung
- Die Haftung des Geschäftsführer ist vergleichbar wie im deutschen Recht und nicht so streng und weitgehend wie im englischen Recht.
- Es besteht bei der Sarl keine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter wie bei der Limited.
- Das Image einer Sarl ist allgemein besser als bei einer Limited.

Die Sàrl eignet sich für alle geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland, Frankreich und in allen andern EU-Ländern im Bereich des Handels, Handwerks, Industrie und der Dienstleistungen.

Außerdem kann die Sàrl genau so eingesetzt werden wie die deutsche GmbH als Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) einer Kommanditgesellschaft (KG), welche dann als Sàrl & Co. KG bezeichnet wird.

Auch für eine Vermögensgesellschaft eignet sich die Sàrl.

Für einen geschäftlichen Neubeginn aufgrund eines unverschuldeten Verhängnisses kann die Sàrl im Rahmen eines Treuhandverhältnisses zur Lösung der Probleme beitragen – Näheres unter www.unternehmen-in-schwierigkeiten.de

Weiter Informationen erteilt:

MC Management Consultants Sàrl
Dipl.-Betriebswirt Dieter Polei
Consultant - Wirtschaftsjurist (Ass. jur.)

3, quai Kléber
F-67000 Strasbourg
Tel.: +33 (0) 8.77.11.40.18 (es wird deutsch gesprochen)
oder: +33 (0) 6.79.15.76.14
E-Mail: info@mc-france.eu
Internet: www.mc-france.eu
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