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www.Gewerbeauskunft.com informiert: Gute Aussichten für 2010 - Familien, Unternehmen und Erben profitieren

Das Wachtumsbeschleunigungsgesetz soll ab 1. Januar die Wirtschaft beleben
(PM) Schaffhausen, 10.12.2009 - Die neue Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, das im Koalitionsvertrag formulierte Versprechen einzuhalten und Bürger wie Unternehmen ab dem 1. Januar 2010 steuerlich zu entlasten. Nachdem der Bundestag das Gesetz, das unter anderem eine Erhöhung des Kindergelds, die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen sowie Erleichterungen für Firmenerben vorsieht, mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet hat, muss am 18. Dezember noch der Bundesrat zustimmen. Was ändert sich ab 1. Januar konkret für Unternehmer und ihre Familien?

Sie sollen in besonderer Weise von dem neuen Gesetz profitieren: Die Familien in Deutschland. Auf 4,6 Milliarden Euro werden die zusätzlichen Mittel veranschlagt, die das Budget von Eltern und Kindern aufbessern sollen. Attraktiv für Besserverdienende ist die Erhöhung der Kinderfreibeträge: Diese sollen nach den Plänen von derzeit 6.024 auf 7.008 Euro pro Kind steigen. Dies bedeutet, dass ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 64.000 Euro der Steuervorteil höher ist als das Kindergeld, das der Familie zustünde. Das Finanzamt stellt künftig im Rahmen einer „Günstigerprüfung“ fest, ob das Kindergeld oder der Freibetrag im Einzelfall höher ausfällt.

Familien mit geringerem Einkommen sollen ebenfalls zusätzliches Geld in die Hand bekommen – was nicht zuletzt der Binnenkonjunktur nützt. Um 20 Euro soll daher ab Januar das Kindergeld steigen: auf 184 Euro für das erste und zweite, 190 Euro für das dritte und 215 Euro für jedes weitere Kind.

Viel herumgehackt wurde in Debatten auf den geplanten Steuersenkungen für Hotelübernachtungen. Auf eine Milliarde Euro an Steuer-Mindereinnnahmen kommen die Experten des Finanzministeriums. Statt wie bisher 19 Prozent werden für die reinen Übernachtungskosten nur noch sieben Prozent an Mehrwertsteuer fällig – das Frühstück und die geplünderte Minibar schlagen dagegen weiterhin mit 19 Prozent zu Buche. Ob die Hotelbetreiber und Gastwirte die Preise für ihre Zimmer tatsächlich senken werden, gilt als fraglich. Freuen dürfte sich die Branche dennoch über den Steuernachlass, der auf Wunsch der CDU/CSU in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde.

Eine Reihe von Erben, nämlich Geschwister sowie Nichten und Neffen, werden nach den Gesetzesplänen weniger Erbschaftssteuer abführen müssen. Statt bisher zwischen 30 und 50 Prozent des geerbten Vermögens fallen künftig je nach Höhe des Erbes nur noch 15 bis 43 Prozent an den Staat. 370 Millionen Euro mehr pro Jahr werden die Erben auf diese Weise behalten können.

Firmenerben müssen, um Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer zu genießen, weiterhin den geerbten Betrieb über mehrere Jahre fortführen und bestehende Arbeitsplätze erhalten. Jedoch wird künftig die Frist, während der die Firma weiter bestehen muss, von bisher sieben auf fünf Jahre verkürzt. Ebenfalls sinken wird die Mindestlohnsumme, die in dieser Zeit gezahlt werden muss, von 650 auf 400 Prozent. Diese Zahlen beziehen sich auf die vor Eintreten des Erbfalls gezahlten Löhne. Wenn also vor der Übernahme durch den Erben pro Jahr 10 Millionen Euro an Löhnen gezahlt wurden, muss der Erbe in den fünf Jahren insgesamt 40 Millionen Euro zahlen, um nur 15 Prozent Erbschaftssteuer abführen zu müssen.

Ganz entfallen wird die Erbschaftssteuer, wenn der Erbe den Betrieb sieben (statt bisher zehn) Jahre lang fortführt und 700 Prozent der bisherigen Lohnsumme an die Beschäftigten zahlt.

Erben kleiner Betriebe fallen nicht unter die Lohnregel.
Insgesamt werden 50 Millionen Euro weniger Steuereinnahmen durch diese Änderungen erwartet.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet zudem einige Nachbesserungen an der Unternehmenssteuerreform von 2008. Zum Beispiel wird es für Unternehmen künftig einfacher, Verluste steuermindernd geltend zu machen

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