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Pressemitteilung

Immobilienkauf in der Türkei

(PM) , 04.12.2007 - Achtung ! IMMOBILIENKAUF IN DER TÜRKEI ? WICHTIG !

So sollte eine seriöse Kaufabwicklung aussehen !

Aus der Praxis für die Praxis,denn auch ich habe nicht immer alles richtig gemacht in über 10 Jahren Immobilienkauf und Verkauf von Türkeiimmobilien.Rene Herboth

1) Kaufvertrag:----Bitte keine Anzahlung----

- Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen.

2) Vollmachterteilung:----Bitte keine Anzahlungen----

- Der Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht, mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen, Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten durchzuführen.

3) Beantragung der Eigentumsüberschreibung im Registeramt (Grundbuch/Tapuamt)
----Bitte keine Anzahlungen----

- Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern.

ACHTUNG! Wichtig !
Die erfolgte Einreichung des Tapus macht Sie noch nicht zum offiziellen Eigentümer!

4) Eintragung ins Grundbuch (Tapu):Wenn sie ihr Grundbuch in den eigenen Händen halten und es ihnen im Grundbuchamt übersetzt wird,können sie bezahlen----bitte,nie vorher----aus über 10 Jahren praktischer Erfahrung----denn beachten sie bitte Punkt 3 hier,es dauert einige Zeit bis die Papiere aus Ismir wieder zurück sind.

----bitte keine Anzahlung----

Für die Eintragung sind erforderlich:
Für den Käufer:

• 2 neue Passbilder des Käufers
• 2 Ausweiskopien
• Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername
• !Neu! Steuernummer

Für den Verkäufer:

• 1 neues Passbild des Verkäufers
• 2 Ausweiskopien
• Adresse
• Steuernummer

- Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis)

Achtung. Nehmen Sie bitte nie einen Vereidigten Dolmetscher der auch eine Immobilienfirma betreibt..

Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden.

Mein Vorschlag,aus über 10 Jahren Praktischer Erfahrung, lassen Sie sich immer gleich noch ein Katasterauszug mitgeben.Hier sind ihr Objekt und anliegende Strassen sichtbar.

!ACHTUNG!
Erst der offizielle Eintrag auf dem Grundbuchamt,(Tapuamt)ins Grundbuch (Tapu) stellt sicher, dass Sie der neue Eigentümer sind.

Jetzt können sie bezahlen und beachten Sie wir leben im Land,wo handeln normal ist.

Mit sonnigen Grüssen Rene Herboth www.albeni.de
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