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Pressemitteilung

Insolvenzrecht: Verwertung des Rückkaufwert aus einer Lebensversicherung

(PM) , 18.08.2006 - Der Rückkaufwert aus einer Lebensversicherung steht nicht der Insolvenzmasse zu, wenn der Insolvenz-schuldner die Todesfallansprüche aus der Versicherung sicherungshalber an die Bank abgetreten hatte(OLG Celle, Beschl. v. 23.06.2005 – 16 W 54/05, ZinsO 2005, 890 = ZVI 2005, 417). Werden Ansprüche aus einer Lebensversicherung nur hinsichtlich des Todesfalls abgetreten, während die Ausübung der verbleibenden Rechte unter einem Zustimmungsvorbehalt überlassen wird, erwirbt der Siche-rungsnehmer kein Absonderungsrecht an dem Rückkaufswert; der lnsolvenzverwalter über das Vermögen des Versicherungsnehmers kann den Rückkaufswert vereinnahmen. OLG Brandenburg, Urt. v. 23. 2. 2005 - 7 U 145/04, DZWIR 2005, 390 Praxistipp: Beachten Sie, dass Sicherungsabtretungen im späteren Insolvenzfall des Abtretenden unwirksam sein können und die erzielte Sicherung/Befriedigung vom Insolvenzverwalter ggf. zurückgefordert kann. Lassen Sie sich dazu ggf. vorab beraten. Sie benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Herzliche Grüße aus Paderborn Ihr rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger Dr. Sandro Kanzlsperger Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht
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