VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht - RA Martin J. Warm
Pressemitteilung

Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht: Vertraglich vereinbarte Gehaltsfortzahlung bei einem GmbH-Geschäftsführer

(PM) , 18.10.2006 - Das Vorliegen einer Erkrankung muss durch GmbH-Geschäftsführer nicht zwingend im Krankheitsfall nach gewiesen werden. So jedenfalls sieht es das OLG Oldenburg (Urteil vom 30.03.2006, 14 U 119/05). Der Senat meint, dass die Gehaltszahlung eines GmbH-Geschäftsführers für den vertraglich vereinbarten „Krankheitsfall oder bei sonstiger unverschuldeter Verhinderung" jedenfalls dann mangels Verschulden zu leisten ist, wenn der Geschäftsführer auf ärztliche Atteste vertraut hat und aufgrund dieser Atteste von seiner Arbeitsunfähigkeit ausgegangen ist. Auf die Feststellung einer tatsächlichen Erkrankung kommt es bei gegebener Vertragsgestaltung entscheidungserheblich nicht mehr an. (Quelle: OLG Oldenburg) Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Warm-WirtschaftsRecht - Kanzlei für Wirtschaftsrecht - RA Martin J. Warm
Alois-Lödige-Straße 13
33100 Paderborn
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG