Pressemitteilung, 30.10.2006 - 10:43 Uhr
Perspektive Mittelstand
Unternehmensrecht / Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer: Gesetz zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge
(PM) , 30.10.2006 - Das Bundeskabinett hat am 25.10.2006 dem Entwurf eines Gesetzentwurfs zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge (UntErlG) zugestimmt. Mit dem Gesetzentwurf werden die in der Koalitionsvereinbarung v. 11. 11. 2005 vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt. Die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer wird auf zehn Jahre gestundet. Diese Steuer erlischt in zehn Jahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortführung. Führt der Erwerber den Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fort, entfällt die Steuer ganz. Wesentliche Elemente der Neuregelung sind: Stundung und Erlöschen der Steuer werden nicht für sog. unproduktives Vermögen gewährt. Verhindert werden soll, dass die Steuerpflichtigen aus erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gründen Vermögensgegenstände des Privatvermögens in begünstigtes Betriebsvermögen überführen. Das Erfordernis der Betriebsfortführung schließt auch den Erhalt von Arbeitsplätzen ein. Damit wird dem Ziel des Gesetzes - Schonung des Produktivvermögens zur Sicherung der Arbeitsplätze - besonders Rechnung getragen. Die geänderten Vorschriften gelten für Besteuerungszeitpunkte nach Verkündung dieses Gesetzes. Auf Antrag des Steuerpflichtigen sind die neuen Vorschriften über die Stundung und das Erlöschen der Steuer auf begünstigtes Vermögen bereits ab dem 1. 1. 2007 anwendbar. Damit kann der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Fahrplan für das Inkrafttreten eingehalten werden. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus redaktionelle Anpassungen des Erbschaftsteuerrechts, die durch Erbrechtsänderungen und die BFH-Rechtsprechung erforderlich wurden. Weitere Informationen finden sich unter www.bundesfinanzministerium.de/DE/Aktuelles/Pressemitteilungen/2006/10/20062510__PM126.html.Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de