Pressemitteilung, 05.10.2006 - 08:10 Uhr
Perspektive Mittelstand
Arbeitsrecht / Sozialrecht: Während einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung empfangenes Arbeitslosengeld ist zurückzuzahlen
(PM) , 05.10.2006 - Erhält die Betroffene in einem Zeitraum, in dem sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindet, Arbeitslosengeld, so ist sie verpflichtet, die bewilligten Leistungen zurückzuerstatten. Sie kann sich nicht darauf berufen, die Zahlung per Überweisung schlichtweg nicht wahrgenommen zu haben, wenn sie am Geldautomaten ihres Bankinstituts mehrfach Abhebungen getätigt und dabei ihren jeweiligen Kontostand erfahren hat sowie mehrfach dem Kontoauszugsdrucker ihres Bankinstituts Kontoauszüge entnommen hat. Ein evtl. Mitverschulden der Behörde ist unerheblich (Landessozialgericht (LSG) Hessen, L-9-AL-786/03Urteil vom 24.04.2006; Verfahrensgang: SG Kassel S 11 AL 757/01; Quelle: Lexinform)Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de