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Verluste aus gekündigter Lebensversicherung

(PM) , 31.03.2009 - Finanzamt in Schleswig-Holstein lässt Einspruchsverfahren ruhen bis „ProConcept Musterverfahren“ Klärung geschaffen hat

Bis auf weiteres ruhen lässt das Finanzamt Neumünster in Abstimmung mit dem Finanzministerium das Einspruchsverfahren eines Ehepaars, das Verluste aus der vorzeitigen Kündigung einer Lebensversicherung geltend machen will. Der Schweizer Prozessfinanzierer ProConcept AG hatte hierzu aufgerufen und vielen ehemals Versicherten gleichzeitig Unterstützung zugesichert. „Wir werten dieses Schreiben als ersten Erfolg“, meint Jens Heidenreich, Direktor der ProConcept AG. Er ist der Meinung, dass das steuerliche dem wirtschaftlichen Ergebnis folgen solle und die vormals Versicherten wenigstens die Kosten geltend machen dürfen, die nicht mit der tatsächlichen Absicherung des Todesfalls in Verbindung stehen.

Das Musterverfahren in Dessau läuft unter dem Aktenzeichen 2K 1169/08. Der Kläger hatte einen Rückkaufwert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen erhalten. Zudem wurden ihm die Kapitalertragssteuern von der Versicherung einbehalten.

Offenkundig hält auch das Finanzamt Neumünster eine positive Entscheidung für möglich und spricht dem Musterverfahren eine Erfolgswahrscheinlichkeit zu, zumal aktuell einige Fachleute die Ungleichbehandlung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gegenüber anderen Kapitalanlagen bei Fragen der Abzugsfähigkeit von Verlusten nicht für vertretbar halten. „Wir gehen daher auch davon aus, dass sich dieser Vorgehensweise kurzfristig weitere Finanzämter anschließen, denn die Finanzämter wissen ja nicht, wie sie entscheiden sollen“, erklärt Heidenreich.

Käme es in besagtem Verfahren in Dessau zu einer Entscheidung zugunsten der Kläger, würde eine wahre Lawine an Einspruchsverfahren ausgelöst. Noch sind viele Einkommensteuerbescheide nicht rechtskräftig. Viele Menschen, die vorzeitig aus Lebens- und Rentenversicherungen ausgeschieden sind, könnten dann mit Steuerrückerstattungen rechnen, denn in nahezu allen Fällen liegen die Aufwendungen durch Beiträge deutlich höher als die Rückerstattungsansprüche. „Es geht uns hierbei nicht um die Frage, ob es rechtens ist, dass die Versicherungen offenkundig über Jahrzehnte die Erträge an den Versicherten vorbei erwirtschaftet haben. Es geht uns vielmehr darum, dass der Staat dann wenigstens den entstandenen Schaden steuerlich anerkennen muss. Sicherlich löst dies dann eine Bewusstseinsänderung aus“, erläutert Jens Heidenreich die hinter der Kampagne stehende Strategie.

Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden.

Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.

Weitere Informationen unter:
www.proconcept.ag
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