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News, 18.08.2006
Genossenschaftsrecht
Neuerungen für Genossenschaften
Die am 18.08.2006 in Kraft getretene Reform bringt viele Änderungen in das Genossenschaftsrecht, die sich auf bestehende und neu zu gründende Genossenschaften auswirken werden.
Es handelt sich um die umfangreichste Änderung des Genossenschaftsgesetzes seit über 30 Jahren. Im Einzelnen gibt es Gesetzesänderungen in folgenden Bereichen:

Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert und – dem Zeitgeist gemäß – sollen insbesondere kleine Genossenschaften von Verwaltungsaufwand entlastet werden. Die Mindestmitgliederzahl wird von sieben auf drei abgesenkt. Genossenschaften mit bis zu 20 Mitgliedern können künftig auf den Aufsichtsrat verzichten. Besonders interessant für kleinere Genossenschaften ist die Befreiung von der Pflicht zur Jahresabschlussprüfung bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis einer Million Euro oder mit Umsatzerlösen bis zwei Millionen Euro. Ferner wird die Rechtsform der Genossenschaft auch für soziale oder kulturelle Zwecke geöffnet.

Einige Elemente der im Aktienrecht geführten Corporate-Governance-Diskussion werden auf die Genossenschaft übertragen. Dazu gehört die Stärkung des Aufsichtsrats, die Verbesserung der Informationsversorgung der Mitglieder und die Stärkung der Unabhängigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfung.

Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung bei Genossenschaften soll erleichtert werden, zum Beispiel indem Sachgründungen zugelassen werden, ein Mindestkapital eingeführt werden kann oder ausschließlich einzahlende Mitglieder zugelassen werden können.

Am Rande sei bemerkt, dass „der Genosse“ abgeschafft und durch die geschlechtsneutrale und schon jetzt in der Praxis gebräuchliche Bezeichnung „Mitglied der Genossenschaft“ ersetzt wird.

Allerdings können sich funktionierende Genossenschaften entspannt zurücklehnen, denn viele dieser Neuerungen sind nicht verpflichtend, sondern jede Genossenschaft kann frei entscheiden, ob sie zum Beispiel investierende Mitglieder zulässt oder ein Mindestkapital einführt.

Das Gesetz bringt zudem die Einführung einer neuen, europäischen Rechtsform, der Europäischen Genossenschaft. Diese Rechtsform soll die grenzüberschreitende Tätigkeit von Genossenschaften in der EU erleichtern.
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