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Fachartikel, 03.08.2006
Rechnungsstellung
Elektronische Rechnung und electronic Billing - darauf sollten Sie achten!
Rechtliche Vorgaben für die Online-Rechnungsstellung (Electronic Billing), die Anforderungen in Hinblick auf eine elektronische Rechnung und was Unternehmen beachten sollten.
Eine Rechnung ist eine gegliederte Aufstellung über eine Entgeltforderung für eine Warenlieferung oder eine sonstige Leistung. Sie muss, da sie dem Schuldner eine Überprüfung ermöglichen und für den Verbraucher einen besonderen Hinweis bezüglich den Verjährungsfolgen einer Rechnung enthalten muss, schriftlich oder in Textform erteilt werden. Sie bedarf allerdings keiner Unterschrift.

Das UStG definiert eine Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln.

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Eine Rechnung muss nach dem UStG folgende Angaben enthalten
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::: den vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

::: die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers,

::: das Ausstellungsdatum,

::: eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),

::: den Umfang und die Art der Leistung,

::: den Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,

::: das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,

::: den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt und

::: ggf. einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

Bei einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung müssen die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sein durch

::: eine qualifizierte elektronische Signatur mit oder ohne Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz oder

::: elektronischen Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der EU-Kommission, wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassende Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen des vorigen Spiegelstriches auf elektronischem Weg übermittelt wird.

Weitere Anforderungen an eine Rechnung ergeben sich aus speziellem Standes-/Berufsrecht, wie den VOB/B, der HOAI, etc.
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Über Frank Richter
Kanzlei Richter
Frank Richter ist Rechtsanwalt und als Anwalt in den Bereichen Straßenverkehrsrecht, Pferderecht/ Tierrecht, Vereinsrecht/ Verbandsrecht, Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafprozessrecht, Betäubungsmittelrecht, Internetrecht und IT-Recht ...
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