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Fachartikel, 11.07.2006
Fallstudie zur Insolvenz- Teil 2
Insolvenz-Prävention und Krisenmanagement
Im zweiten Teil der Fallstudie zur Insolvenz beschreibt der Autor, welche Lehren Unternehmer aus dem im ersten Teil beschriebenen Praxis-Beispiel ziehen können, um einer Insolvenz vorzubeugen und wie Unternehmen im Falle der Zahlungsunfähigkeit handeln sollten.
Gerade der im ersten Teil der Fallstudie geschilderte Fall zeigt, wie schnell unter widrigen Umständen ein erfolgreiches Unternehmen in ernste Schwierigkeiten geraten kann. Bei einem Geschäft, das auf kurzfristigen Projekten aufbaut, ist die Gefahr noch größer als bei längerfristigen Aufträgen.

Der bei dem Beratungsunternehmen eingetretene Markteinbruch des Beratungsmarktes im Telekommunikationsbereich ließ sich in dieser Form kaum vorhersagen und die zeitliche Koinzidenz mit dem Aufbau eines neuen Unternehmens, das erhebliche zeitliche Ressourcen erfordert hat, ist ein weiteres Erschwernis. Allerdings hätte hier frühzeitig auf eine qualifiziertere Führungsebene hingearbeitet werden müssen, die die entstehende Managementlücken ausfüllen kann. Wie sich gezeigt hat, ist eine halbe Lösung oft schlechter als gar keine. In diesem Sinne sollte man erst dann mit einem neuen Vorhaben beginnen, wenn das bisherige Geschäft stabilisiert wurde. Dies wurde hier eindeutig vernachlässigt. Eine andere Alternative wäre eine rechtzeitige geordnete Abwicklung, die natürlich schwer fällt, wenn das bisherige Geschäft gut läuft.

In der Funktion eines Aufsichtsorgans muss man bei drohender Zahlungsunfähigkeit auf Frühindikatoren achten wie z.B. die regelmäßige Verschiebung von Aufträgen und einen aktuellen Cash-Flow Plan. Die Entwicklungen mit den doppelten Probleme bei Mutter- und Tochtergesellschaft hat in dem geschilderten Fall die Situation verschärft, obwohl letztlich auch ohne diese zusätzliche Problematik kaum Alternativen aus zu machen sind. Bei der eigentlichen Abwicklung wurden keine Fehler gemacht, aber dann ist es für das Unternehmen ja sowieso zu spät. Für die Geschäftsführer und Gesellschafter ist dies aber ein äußerst wichtiger Aspekt. Gerade als geschäftsführender Gesellschafter muss man sehr genau auf die Dokumentation zu allen Gehaltsänderungen und Betriebsrenten betreffenden Entscheidungen achten. Auf Betriebsrenten sollte man im Zweifelsfall eher verzichten zugunsten einer privaten Vorsorge aus versteuerten eigenen Mitteln.

Problematisch ist gerade in Krisensituationen der deutsche Arbeitnehmerschutz. Da auch bei ausbleibenden Aufträgen eine Kündigung schwierig ist und mindestens für die fast überall üblichen sechs Monate Kündigungsfrist eine Fortzahlung anfällt, ist eine zeitgerechte Reaktion kaum möglich. Für projektorientiert arbeitende Gesellschaften empfiehlt es sich daher, den Kreis der Festangestellten so klein wie möglich zu dimensionieren und die Fixkosten unter dem in schlechten Monaten generierten Umsatz halten. Für größere Projekte und Spitzen lassen sich eher die Mehrkosten freier Mitarbeiter verkraften als andersherum die laufenden Gehaltszahlungen im Krisenfall. Eine Alternative hierzu ist die Vereinbarung hoher variabler Gehaltsbestandteile bei niedrigem Grundgehalt, sofern der Arbeitsmarkt dies zulässt.

Die Beachtung der Frühwarnindikatoren aus dem Markt aber auch aus dem eigenen Unternehmen ist die einzige Möglichkeit, um die drohende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage so rechtzeitig zu erkennen, dass Gegenmaßnahmen noch eine Chance versprechen. Ein systematisch und regelmäßig durchgeführtes Risikomanagement kann hierbei helfen. Der beste Prozess kann allerdings nicht die Identifikation und richtige Einschätzung der Risiken ersetzen! Selbst bei Beachtung dieser Aspekte wird sich nicht in allen Fällen eine Insolvenz sicher vermeiden lassen.

Vorsorgemaßnahmen zur Früherkennung einer Insolvenzgefahr

Es gibt einige Vorsorgemaßnahmen, die jeder Unternehmer beachten sollte:

::: Einführung von Risikomanagement

::: Risiken ohne „Scheuklappen“ bewerten

::: Einführung von Stellvertreter-Regelungen

::: Qualifizierung der Führungsmannschaft

::: Begrenzung der Fixkosten in Wachstumssituationen

::: Bei knappen finanziellen Ressourcen regelmäßige Erstellung eines Finanzstatus

::: Rechtzeitige Prüfung aller Möglichkeiten zur Finanzierung und Optimierung des Cash-Flows

::: Einholung von Rechtsberatung, um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden

::: Frühzeitige Suche nach strategischen Partnern

Verhalten gegenüber Kunden und Mitarbeitern

Kunden und Mitarbeiter sind das wichtigste Gut eines Unternehmens und wollen als solche auch behandelt werden. Bei drohender Insolvenz sollten sie rechtzeitig und ehrlich informiert werden.

::: Bei erkennbaren Krisen offene Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern

::: Ideen zur Krisenbewältigung einfordern und ernsthaft prüfen

::: Auf keinen Fall Krisen schlimmer darstellen, um Zugeständnisse an Gehalt und Arbeitsleistung zu erpressen

::: Kommunikation gegenüber Kunden sollte gesteuert und sehr vorsichtig erfolgen, sonst kann vielleicht die Krise abgewandt werden und die Kunden sind trotzdem verloren

::: Bei unabwendbarer Insolvenz sollten Kunden vor Annahme eines neuen Auftrages informiert werden

::: Mit engen Kunden kann über auch rechtzeitig über mögliche Alternativen gesprochen werden, vielleicht hat ein Kunde Interesse an einer Beteiligung oder Übernahme

Verhalten gegenüber Gläubigern

Gläubiger sind grundsätzlich ähnlich zu behandeln wie Kunden. Aufgrund der möglichen Geschäftsführer-Haftung sollte gerade bei neuen Krediten (auch Lieferantenkrediten) offene Auskunft über den Status des Unternehmens gegeben werden. Ist mit Investoren eine regelmäßige Berichterstattung vereinbart, so muss auch diese nachprüfbar und wahrheitsgemäß sein.

Ähnlich wie mit Kunden lässt sich möglicherweise auch mit wichtigen Lieferanten gemeinsam ein Ausweg aus der Krise finden, z.B. durch eine strategische Partnerschaft oder zumindest durch längerfristige Lieferantenkredite. Da gerade solche Entscheidungen aber Zeit erfordern, ist es hierfür sicher zu spät, wenn die Insolvenz schon unabwendbar geworden ist.

Verhalten in der Insolvenz

Für den Geschäftsführer sicher eine der schwierigsten Zeiten, aber auch hier sind einige Aspekte zu berücksichtigen:

::: Enge Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter bei der Weiterführung der Geschäfte

::: Wahrung der eigenen Interessen, z.B. bei Betriebsrentenvereinbarungen durch rechtzeitige Anmeldung aller Ansprüche

::: Einlegen von Widerspruch bei Abweisung der angemeldeten Ansprüche innerhalb der gesetzten Fristen

::: Abwehr von unberechtigten Forderungen bzgl. verdeckter Gewinnausschüttung, überhöhter Gehälter etc.

::: Einschaltung von erfahrenen Rechtsberater zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche

::: Schnelle Lösung vom bisherigen Unternehmen und Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten, da nach Einsetzung des Insolvenzverwalters in der Regel keine weiteren Gehaltszahlungen an den früheren Geschäftsführer mehr erfolgen

Emotionaler Umgang mit der Situation

Der Umgang mit der Situation der Insolvenz ist für den Betroffenen sicher in den meisten Fällen nicht nur unangenehm sondern ein tiefer Fall. Selbst bei einer durch ein Zusammentreffen von unglücklichen Zuständen eingetretenen Insolvenz bleibt der Eindruck des Makels, selbst wenn andere dies nicht so sehen.

Es gibt vermutlich keinen allgemeingültigen Ansatz zum richtigen Umgang mit dieser Situation, aber nach einer eingehenden Analyse der eigenen Fehler und der Lehren hieraus muss der Blick wieder nach vorne gerichtet werden. Ein offener Umgang mit der erlittenen Situation ist auch beim Aufbau einer neuen Existenz hilfreich und empfehlenswert.
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