Pressemitteilung, 03.12.2010 - 14:39 Uhr
Perspektive Mittelstand
kundenschutz24.eu – Weiterer Anbieter einer Telefonsperrliste für 59,95 Euro
Das Unternehmen bietet für 59,95 Euro die Eintragung in eine Telefonsperrliste zum Schutz vor unerlaubten Werbeanrufen an.
(PM) Essen, 03.12.2010 - Allgemein bekannt ist, dass es nur eine anerkannte Sperrliste im Zusammenhang mit unerlaubten Telefonanrufen zu Werbezwecken gibt – die Robinson-Liste. In den Nutzungsregeln auf der Webseite ( www.robinsonliste.de/nutzungsregeln) findet sich der Hinweis auf die kostenlose Eintragung in dieser Liste:“§3 Kosten: Der Eintrag in die deutschen Robinsonlisten zum Schutz gegen unangeforderte Werbung ist für den Verbraucher stets kostenlos.“Der Sitz des Unternehmens befindet sich Sofia, Bulgarien. Die Webseite ist am 30.11.2010 unter der angegebenen URL www.kundenschutz24.eu nicht erreichbar. Deutscher Ansprechpartner ist eine Advance Service GmbH mit Sitz in Neuss. Diese ist nur per 01805 – Rufnummer erreichbar.In jüngster Zeit berichtete Verbraucherdienst e.V. aus gegebenem Anlass häufiger über Unternehmen, die ähnliche Offerten zu unterschiedlichen Preisen anbieten. Zu nennen sind „Aktion Privatsphäre“ (www.pressinfocom.com/1/Aktion-Privatsphaere-fuer-69--Euro---HC-M_557912.html) und Prudent24 GmbH (just-info.de/pm/Prudent24_GmbH_bietet_Eintrag_in_die_kostenlose_Robinsonliste_fuer_29_95_Euro.3413.html) Verbraucherdienst e.V. empfiehlt Konsumenten, sich in der kostenlosen www.robinsonliste.de einzutragen oder sich an die Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) zu wenden.


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Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.