Pressemitteilung, 28.05.2009 - 12:28 Uhr
Perspektive Mittelstand
inhabitat bietet erstmalig Einbringung von Bausparverträgen durch Übertragung in Wohnungsgenossenschaft an
(PM) , 28.05.2009 - Neue Verwendungsmöglichkeit für Millionen „ruhender“ Verträge Erfurt, 26. Mai 2009. Die deutschen Bausparkassen verfügen nach offiziellen Angaben über ein angespartes Kapital von 65 Milliarden Euro, das sich nach Erhebungen auf rund 33 Millionen Verträge verteilt. Ein nicht unerheblicher Anteil davon sind Bausparverträge von so genannten Kleinsparern, die diesen im Rahmen der Wohnungsbauförderung oder als Vermögenswirksame Leistung abgeschlossen haben. Es handelt sich hierbei in der Regel um Verträge mit Zielsummen um die 20.000 Euro.Dabei lässt sich nur schätzen, wie hoch der Anteil der Verträge ist, die bereits zur Zuteilung anstehen, bei denen also Bausparguthaben und Kredit genutzt werden können. „Genau hier tut sich ein Problem auf, denn diese Zielgruppe ist aufgrund ihrer Einkommenssituation überhaupt nicht in der Lage, Immobilieneigentum zu erwerben“, erklärt Olaf Haubold als Vorstand der Erfurter inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e.G. Nach seinen Schätzungen werden mehr als 90 Prozent aller Bausparverträge von niedrigeren Einkommensbeziehern nicht wohnungswirtschaftlich, also zum Immobilienerwerb oder zur Renovierung von Eigentum genutzt, sondern „ruhen“ mit Verzinsungen zwischen ein und zwei Prozent in den Depots der Bausparkassen. Olaf Haubold: „Dies kann nicht der ursprüngliche Sinn gewesen sein, weshalb die Regierung Einzahlungen in Bausparverträge steuerlich fördert. Schließlich soll doch damit Wohneigentum geschaffen oder erhalten werden“, erklärt Haubold. Richtig ist, dass die Wohnungsbauförderung helfen soll, die im europäischen Vergleich niedrige Eigentumsquote in Deutschland zu steigern. An diesem Ziel scheint sie jedoch vorbei zu laufen.„Wir haben uns hierzu Gedanken gemacht und bieten ab sofort die Möglichkeit an, angesparte oder zuteilungsreife Bausparverträge in die GenossenschaftsAltersVorsorge der inhabitat einzubringen“, erklärt der Spezialist für Genossenschaftsrecht. Diese Möglichkeit ist bislang in Deutschland einzigartig. Die Kunden übertragen dabei den Bausparvertrag an die inhabitat, werden dadurch Mitglieder der Genossenschaft und erwerben Genossenschaftsanteile. Übertragen wird dabei der Vertrag in Höhe der Bausparsumme und nicht nur in Höhe des angesparten Guthabens, die Differenzsumme wir also weiter bespart. Dafür gibt es allerdings wieder staatliche Förderungen und zwar gleich drei Mal: Denn bei der inhabitat-GenossenschaftsAltersVorsorge können zwei Förderformen des Vermögensbildungsgesetzes genutzt werden. Zudem die Wohnungsbauprämie – macht in der Summe eine Förderung von 37,8 Prozent! „Effektiver kann man Geld kaum einsetzen“, meint Haubold. Da das Kapital dabei im Rahmen der Wohnungsgenossenschaft wohnungswirtschaftlich genutzt wird, bleiben natürlich auch die bisher erzielten Ansprüche des Bausparvertrages aus den Förderprogrammen erhalten. Dabei zeigen Berechnungen, dass mit der inhabitat GenossenschaftsAltersVorsorge auch ohne Förderungen und Arbeitgeberleistungen Renditen von rund sieben Prozent pro Jahr erzielt werden können. „Bezieht man mögliche Arbeitgeberleistungen und die staatlichen Förderungen mit ein, liegen wir bei nahezu unglaubwürdigen Eigenkapitalrenditen – oder anders ausgedrückt: Mit inhabitat können selbst die Menschen eine sinnvolle finanzielle Vorsorge aufbauen, die ansonsten kaum eine vernünftige Chance haben“, erläutert Haubold. Dabei liegt bereits die satzungsgemäße Mindestverzinsung der inhabitat mit vier Prozent über dem üblichen Zins eines Bausparvertrages. Hinzu kommen bei inhabitat eine Dividendenzahlung und ein Nutzungsentgelt sowie die staatlichen Prämien und Leistungen. Insofern ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen die sinnvollste und lukrativste Verwendung für einen Bausparvertrag, wenn keine eigene Immobilie damit finanziert wird.In der Wohnimmobilie liegt die Kernkompetenz der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e.G. mit Sitz in Erfurt. Neben der Schaffung von attraktivem, modernem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen bietet die inhabitat interessierten Kapitalanlegern beste Beteiligungsmöglichkeiten an, die teilweise staatlich sehr gut gefördert werden. Die Vorstände der inhabitat Genossenschaft für Immobilienbesitz e.G. sind Dipl.-Ing. Olaf Haubold und Doreen Kloth, Fachanwältin für Steuerrecht. www.inhabitat.de