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ilex berät Kommunen bei Problemen mit Cross-Border-Leasing-Verträgen

(PM) www.ilex-recht.de, 20.01.2012 - In den vergangenen Jahrzehnten haben insbesondere Kommunen grenzüberschreitende Finanzgeschäfte getätigt, welche auch unter dem Stichwort „Cross-Border-Leasing-Verträge“ bekannt sind. Bei diesen grenzüberschreitenden Kontrakten handelte es sich um sogenannte Karussell-Geschäfte. Sie gehen auf eine Regelung im amerikanischen Steuerrecht zurück.

Je nach der konkreten Ausgestaltung der Vertragsbeziehung verkauft eine Kommune etwa öffentliches Eigentum an eine ausländische Gesellschaft, worin die Einordnung als ein grenzüberschreitendes Geschäft („cross border“) begründet liegt. In der Praxis handelte es sich regelmäßig um amerikanische Gesellschaften. Im Einzelfall wurde das Eigentum nicht förmlich überschrieben, sondern für die Dauer von 99 Jahren oder im Rahmen einer anderweitigen Laufzeit an die amerikanische Gesellschaft verpachtet. Die amerikanische Gesellschaft, die in den Verträgen regelmäßig als „Investor“ auftaucht, konnte die Pachtsumme / den Eigentumserwerb in den Vereinigten Staaten steuermindern geltend machen und sollte laut der im Vorfeld versprochenen Werbung die deutsche Partnerkommune an einen Teil der dortigen Steuerersparnis beteiligen (...) Ilex Rechtsanwälte & Steuerberater prüft im Auftrag von Kommunen die Vertragskonstellation derart umfassender Verträge und schlüsselt dabei wirtschaftliche Risiken und die Gefahren solcher Verträge schonungslos und vertraulich für die nunmehr nachfolgende Generation, die in den Rathäusern Verantwortung übernommen hat, auf und die mit den Verträgen ihrer Amtsvorgänger leben müssen.

Was war der Anlass für Cross-Border-Leasing-Verträge?

Die so genannten „Cross-Border-Leasing-Verträge“ waren eine Modeerscheinung, die seit der Mitte der 1990iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts deutsche Kommunen wie beispielsweise Berlin, Bielefeld (…) erreichte. In diesem Zusammenhang wurden Straßenbahnen, Kläranlagen oder Messehallen scheinbar „zu Geld gemacht“. Daneben haben aber auch Zweckverbände kommunale Unternehmen in ganz Europa solche Vertragsbeziehungen mit „amerikanischen Investoren“ geschlossen.

Wie lief der Vertragsschluss ab?

Urplötzlich erschienen seinerzeit Finanzberater von international aufgestellten Großkanzleien in den Amtsräumen der Stadtkämmerer und priesen den klammen Kommunen derartige „Cross-Border-Leasing-Verträge“ an. Teilweise hörte der eine Kämmerer auch von dem anderen Kämmerer von den vermeintlichen Vorteilen derartiger Vertragsbeziehungen, mit denen man angeblich viel Geld verdienen könne. In Windeseile verbreitete sich das Geschäftskonzept unter den Verantwortlichen in den Kommunen. Wie eine Sogwirkung wollten nun viele solcher „Cross-Border-Leasing-Geschäfte“ abschließen.

Während der Verhandlungen sprachen die Kämmerer der Kommunen selten direkt mit den „Investoren“, sondern vielmehr mit den Rechtsanwälten großer amerikanischer Kanzleien. Diese Sozietäten arbeiteten häufig mit den so genannten Arrangeuren zusammen, die das Geschäft einfädelten (...) siehe ilex-recht.de

Worin besteht die Crux?

Der vermeintliche „Barwertvorteil“, durch den beide Vertragspartner vermeintlich profitieren sollten, war jedoch von Anfang an die Bereicherung auf Kosten eines Dritten; hier des amerikanischen Steuerzahlers. Schon darin steckte eine gewisse Ungeheuerlichkeit des Geschäftes. In den ersten Verträgen ging es noch um Straßen- und U-Bahnen. Auf diese Weise verkaufte Leipzig seine Straßenbahnen an die amerikanische Bank First Union und leaste sie umgehend zurück. In den nachfolgenden Verträgen kamen dann ganze Abwassersysteme, Klärwerke und Müllverbrennungsanlagen an die Reihe; gefolgt von Bahnhöfen, Messehallen und Oberleitungen. Weil allmählich die Objekte ausgingen wurden schließlich Krankenhäuser verleast (Leipzig und Chemnitz) und sogar das Rathaus in Gelsenkirchen.

Wie sehen die Vertragskonstellationen aus?

Die jeweils beschlossenen Vertragstypen unterscheiden sich in ihrem Inhalt. Gemeinsam ist ihnen lediglich, dass sie in der Regel über ein Vertragsvolumen von wenigsten 150 Mio. Euro geschlossen worden sind. Bis zum Jahre 1999 war ein typischer Vertragstyp „lease in lease out“ („verkauft und zurückgemietet“). Später wurde die öffentliche Infrastruktur auf 100 Jahre verpachtet und gleichzeitig für einen kürzeren Zeitraum (und zwar bis zu 30 Jahren) zurückgemietet. Die Miete für die gesamte Laufzeit stellte die Gemeinde einer Bank zur Verfügung. Diese bezahlte davon die laufende Miete an den amerikanischen „Investor“ und nach dem Ende der Mietzeit, den Rückkaufswert.
(...) siehe ilex-recht.de

Im weiteren Verlauf wird dann das überschriebene Objekt von der Kommune zurückgemietet. Dieser Mietvertrag mit der Kommune als bloßer Mieter läuft dann beispielsweise für die Dauer von 99 Jahren. In der Regel erhält die Stadt nunmehr 4 % des Verkaufserlöses als einen kleinen Teil der so genannten Steuerersparnis ausgezahlt. Der Rest des Kaufpreises bleibt bis auf Weiteres in den Händen einer Bank. Die Stadt als reine Mieterin hat nunmehr während der Laufzeit des Vertrages vor allen Dingen Pflichten zu erfüllen.
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