Pressemitteilung, 02.07.2007 - 12:00 Uhr
Perspektive Mittelstand
Die neue Steuernummer – Vorstufe der bürgerlichen Totalerfassung
(PM) , 02.07.2007 - Ein denkwürdiges Datum: 01. Juli 2007. Von vielen Bürger unbemerkt beginnt mit diesem Datum die Einführung der persönlichen Identifikationsnummer für Privatpersonen. Bis voraussichtlich Ende 2008 soll das gigantische Bürokratievorhaben abgeschlossen sein, mit dem Ergebnis, dass jeder Bürger, egal ob Rentner oder Säugling, eine lebenslange und bundesweite steuerliche Identifikationsnummer zugeteilt bekommt. Doch was unterscheidet diese Nummer von den bisherigen Steuernummern und warum sehen gerade Datenschützer diese Maßnahme besonders kritisch?Bisher dient zur steuerlichen Erfassung der Bundesbürger die „normale“ Steuernummer, die vom zuständigen Finanzamt vergeben und dezentral verwaltet wird. Diese Nummer ist deutschlandweit nicht einheitlich aufgebaut und auch eine bundeslandübergreifende steuerliche Zuordnung von Datenbeständen wurde hierdurch stark erschwert. Bundeseinheitliche Nummer beim Kontakt mit FinanzbehördenDieses soll sich nun mit der Einführung der Identifikationsnummer für Privatpersonen, die die bisherige Steuernummer ablöst, ändern. Diese Nummer ist künftig ergänzend bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden mitzuteilen und ermöglicht die deutschlandweite Zuordnung und Verwaltung von steuerlichen Daten. Zentrale Speicherung persönlicher DatenDemnach wird zum 01. Juli 2007 jeder natürlichen Person in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von elektronisch gelieferten Daten der rund 5500 Meldebehörden eine Identifikationsnummer zugeteilt. Dazu übermittelt die zuständige Meldebehörde Familiennamen, früheren Namen, Vornamen oder Künstlernamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht und gegenwärtige Anschrift der gemeldeten Bürger an eine dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde. Damit werden diese persönlichen Daten erstmals deutschlandweit zentral gespeichert. Danach vergibt das zentrale Steueramt die Personenkennziffern und teilt diese der zuständigen Meldebehörde zur Speicherung im Melderegister mit. Auch der Steuerpflichtige wird per Post über seine persönliche Nummer informiert, gemeinsam mit Angaben über die von ihm gespeicherten Daten.Lebenslange GültigkeitDie persönliche Identifikationsnummer gilt ein Leben lang und erlischt erst 20 Jahre nach dem Tod der Person. Somit können eventuelle steuerliche Nachforderungen der Behörden auch noch lange nach dem Tod der betreffenden Person exakt zugeordnet und den Erben gegenüber geltend gemacht werden. Vorstufe der Totalerfassung der BevölkerungDatenschützer kritisierten im Vorfeld vergeblich diese Vorstufe der Totalerfassung der Bevölkerung mit der Personenkennziffer. Die Bundesregierung argumentierte dagegen die Notwendigkeit der Einführung dieser Nummer, um unter anderem eine gerechte Besteuerung der staatlichen wie privaten Renten zu gewährleisten. Die eindeutige Identifikationsnummer soll hier eine lückenlose Kontrolle der Besteuerung erlauben und die Transparenz des Besteuerungsverfahrens erhöhen. Andere Behörden und Einrichtungen dürfen auf die Identifikationsnummer nur dann zugreifen, wenn es für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden erforderlich ist. Erfahrungsgemäß sind aber fast alle Informationen für den Datenaustausch mit den Finanzbehörden erforderlich oder zumindest recht hilfreich, so dass erwartet werden kann, dass unterschiedlichste Behörden von der Identifikationsnummer umfänglichen Gebrauch machen werden.