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Pressemitteilung

amerikanische US Aktiengesellschaft / US Corporation gründen

(PM) , 14.03.2008 - Eine amerikanische Corporation ist eine juristische Person, die ihre eigenen Rechte und Pflichten unabhängig derer Rechte und Pflichten der Personen hat, die die Corporation gründen.

Die Corporation ist mit der deutschen GmbH vergleichbar. Vorteil ist allerdings, dass kein Einlagekapital zur Gründung vorhanden sein muss. Lediglich die Gründungsgebühren müssen gedeckt sein. Diese sind dem jeweiligen Gründungsstaat abhängig und betragen zwischen 100 und 300 US Dollar. Die genaue Gebührenübersicht finden Sie hier: www.indotco.info/statefees.html

Die Corporation unterteilt sich in 3 verschiedene Gruppen:

-die Anteilsinhaber, auch Shareholder genannt.
-die Direktoren, auch Directors genannt und
-die Geschäftsführer, auch Officers genannt.

Die Corporation kann

-Eigentum haben
-sie kann Darlehen aufnehmen
-sie kann Verträge abschließen ohne die Anteilsinhaber (Shareholder) zu fragen

Die Corporation unterliegt höheren gesetzlichen Anforderungen und Regelungen als z.B. die LLC. Die Gewinne der Corporation unterliegen einer sogenannten Doppelbesteuerung, der "Double Taxation". Das heißt, dass die Corporation in den USA zweimal besteuert wird. Einmal wird die U.S. amerikanische Corporation als juristische Person, als Körperschaft besteuert und anschließend bei der Gewinnausschüttung werden die Shareholder besteuert. Detaillierte Steuerinformationen finden Sie hier : www.indotco.info/corp.html

Diese steuerrechtliche Konsequenz sollte einem bewusst sein, um unter Umständen eine andere U.S. amerikanische Firmenform, wie z.B. die Limited Liability Company zu wählen, da hier eine Doppelbesteuerung nicht gegeben ist, sondern die Gewinne der juristischen Person direkt an die Inhaber weitergegeben werden.

Trotz dieses steuerrechtlichen Nachteils, ist ein wichtiger Vorteil der U.S. Corporation, dass sie eine Haftungsbeschränkung auf das eingelegte Kapital gegeben ist. Das heißt für Sie, dass Sie Haftungsschutz in den USA haben, ohne wesentliche Investitionen getätigt zu haben.

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass unter relativ engen Voraussetzungen wie auch in Deutschland eine Durchgriffshaftung geltend gemacht werden kann. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn z.B. bestimmte Gründungsvorschriften oder andere Formvorschriften, z.B. die Anfertigung von

Sitzungsprotokollen, die ordnungsgemäße Einladung zum jährlichen Shareholder Meeting, das jährlich zu haltende Board of Director Meeting nicht eingehalten wurden.

Deshalb, um 100%igen Haftungsschutz zu schaffen, fertigen wir bei USA Firmengründungen das sogenannte Corporate Book für unsere Klienten an, welches sämtliche Gründungsunterlagen, Sitzungsprotokolle, die Bestimmung der Geschäftsführer, Verträge, Vollmachten, etc. enthält. Sie können Ihr Corporate Book natürlich auch bei uns im Nachhinein bestellen. Wir überprüfen diese rechtlich notwenige Buchführung und erinnern per E-Mail zu Beginn oder am Ende des Geschäftsjahres an die Anfertigung der Protokolle bzw. das Abhalten von Board und Shareholder Meetings.

Dies stellt sicher, dass eine Durchgriffshaftung auf die Firmeninhaber erschwert wird.

Die Gründungkosten für eine z.B. in Florida gegründete US-Aktiengesellschaft:

$ 300 für 1 Jahr.

enthalten sind hier:

Einrichtung Firmensitz
Eintrag der US Aktiengesellschaft
Gründungsgebühren
Verwaltungsgebühren
Beantragung Apostille
Beantragung US Steuernummer
Beantragung US Bankkonto
Gesellschaftsunterlage
Aktienzertifikate

Jährliche Kosten in den Folgejahren:

$ 100 Firmensitz / Notargebühren (Firmensitz in dem jeweiligen Bundesstaat und Notar kann jederzeit gewechselt werden)
$ 150 jährliche Gebühren / Steuern für den anual report

Auskünfte erteilt:

Indotco Inc.
2015 S. TUTTLE AVE STE B
Sarasota FL 34239 US
Tel. +1 (941) 2960620
customer @ indotco.info
oder
Indotco @ aol.com

www.indotco.info
www.indotco.de/usag

eMail Anfragen werden wahlweise in Englisch oder Deutsch beantwortet.
Telefonische Beratung in Englisch oder Deutsch möglich.

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